POL-REK: Verkehrskontrollen mit ESO-Technik - Frechen/Kerpen
Rhein-Erft-Kreis (ots)
617 Verkehrsteilnehmer erhalten in nächster Zeit Post von der Polizei oder der Bußgeldstelle.
Der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde führte am Dienstag (21. Mai) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr zwei Geschwindigkeitskontrollen durch. Die in den Medien nicht angekündigten Kontrollstellen wurden von 08:00 Uhr bis 12:40 Uhr auf der Landesstraße 183 in Höhe "Gut Clarenhof" und von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr beidseitig auf der Bundesstraße 264 zwischen der Kreisstraße 17 und der Bundesstraße 477 (Kieswerk) durchgeführt. Auf der Landesstraße 183 gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, auf der Bundesstraße 100km/h.
Die Messstellen wurden aufgrund der zeitgleichen Nutzung von verkehrsschwachen Verkehrsteilnehmern (Fahrradfahrern) ausgewählt: An der Messtelle an Gut Clarenhof befindet sich eine bauliche Querungshilfe für Fahrradfahrer und ist mit dem Gefahrenzeichen 138 (Radfahrer kreuzen!) gekennzeichnet. Diese wird sehr stark von Fahrradfahrern genutzt. Ein Beamter bemerkte dort, dass auf etwa jedem zehnten ESO-Bild mit einem festgehaltenen Geschwindigkeitsverstoß in Hintergrund auch ein querender Fahrradfahrer zu sehen war! Die Bundesstraße 264 ist im Bereich der Messstelle ebenso für Fahrradfahrer freigegeben.
Das Ergebnis: Unter den insgesamt 6242 gemessenen Fahrzeugen waren 617 zu schnell. 91 Anzeigen wurden gefertigt, deren Verstöße sich bereits im Bußgeldbereich bewegen. Sechs Fahrzeugführer müssen mit einem Fahrverbot rechnen.
Die "Ausreißer": Auf der Bundesstraße fielen drei Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf: Ein Motorrad passierte die Messstelle mit 169 km/h und zwei Pkw mit 151 und 168 km/h. Sie müssen mit einem Fahrverbot, Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister und einem hohen Bußgeld rechnen.
Die Messungen wurden mit der sogenannten "ESO-Messtechnik" durchgeführt und dabei die Fahrtstreifen beider Richtungen erfasst. Betroffene Verkehrsteilnehmer wurden fotografiert, aber nicht angehalten. Auch Motorradfahrer erfasst die Technik, da Fahrzeuge von vorne und auch von hinten fotografiert werden können.
Die Polizei behält sich vor, auch außerhalb der wöchentlich veröffentlichten Messstellen, die Geschwindigkeiten von Fahrzeugen - auch an Wochenenden - zu überprüfen. (bm)
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