POL-REK: 181129-3: Raser angezeigt - Pulheim
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Ein Verkehrsteilnehmer zeigte einen Raser an, dem es im morgendlichen Berufsverkehr offenbar nicht schnell genug ging.
Am Donnerstagmorgen (28. November) fuhr ein 50-Jähriger mit seinem Auto um 07:10 Uhr auf der Bundesstraße 59. Von hinten näherte sich mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit ein Audi mit Bergheimer Kennzeichen, der ihn, sowie weitere vorausfahrende Autos, trotz Gegenverkehrs überholte. In dem Bereich, wo diese Überholaktion stattfand, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h.
Nach Angaben des Zeugen bremsten alle beteiligten Fahrzeuge stark ab, um diesem Raser das Einscheren wieder zu ermöglichen. Im Anschluss trat der Fahrer des Wagens wieder auf das Gaspedal und fuhr wieder mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit davon. Der 50-Jährige nahm dies zum Anlass, ihn per Online-Anzeige (https://service.polizei.nrw.de/anzeige) beim hiesigen Verkehrskommissariat anzuzeigen. Die Ermittlungen hinsichtlich weiterer Details zum angezeigten Sachverhalt sind notwendig, um den Fahrer zu ermitteln, die Fahrtrichtung und Dauer festzulegen und weitere Zeugen zu befragen. All das ist wichtig für eine anschließend mögliche Strafandrohung. Die kann beim Erfüllen der Tatbestandsmerkmale des §315c StGB eine Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren, eine Geldstrafe und Führerscheinentzug nach sich ziehen.
Die Polizei rät, sich trotz Zeitdruckes nicht verleiten zu lassen, riskante Überholmanöver durchzuführen und damit sich selbst und andere im Verkehr erheblich zu gefährden. In der Regel ist es so, dass sie am Ziel mit einem Blick auf die Uhr eh nur wenige Minuten "gewonnen" hätten. Daher lieber früher losfahren, im Verkehrsfluss "mitschwimmen" und entspannt am Ziel ankommen. (bm)
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