POL-REK: 181214-4: Vorsicht ist geboten an Fußgängerüberwegen! - Brühl
Erftstadt
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Die Polizei nahm zwei Verkehrsunfälle auf, bei denen Schüler an Fußgängerüberwegen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht gesehen, angefahren und dabei verletzt wurden.
Ein elfjähriger Junge befand sich am Mittwoch (12. Dezember) um 17:10 Uhr auf dem Heimweg in der Römerstraße in Brühl. Er beabsichtigte in Höhe der Hauptstraße die Straße zu überqueren und nutzte dazu einen beleuchteten, beschilderten und gut sichtbaren Fußgängerüberweg. Ein 50-jähriger LKW-Fahrer, der stadteinwärts fuhr, übersah offenbar den Jungen und kollidierte trotz sofort eingeleiteter Vollbremsung mit dem Fußgänger. Der stürzte und verletzte sich leicht. Mit dem informierten Erziehungsberechtigen wurde der Elfjährige in ein Krankenhaus gebracht. Um 08:10 Uhr fuhr am Donnerstag (13. Dezember) ein 21-Jähriger mit seinem Auto auf der Bahnhofstraße in Richtung Carl-Schurz-Straße in Erftstadt. Am dortigen Fußgängerüberweg wechselte zeitgleich ein 17-Jähriger auf seinem Fahrrad die Straßenseite. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem der 17-Jährige leicht verletzt wurde. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Der 17-Jährige wurde vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht und die Erziehungsberechtigten informiert.
In beiden Fällen ereigneten sich die Verkehrsunfälle an für Fußgänger besonders geschützten Bereichen: den Fußgängerüberwegen. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer gleichsam, dort besonders aufmerksam und stets bremsbereit zu sein, als Fußgänger durch geeignete Weise dafür zu sorgen, dass man rechtzeitig gesehen wird und als Fahrradfahrer vor dem Überqueren abzusteigen. (bm)
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