POL-REK: 200617-1: Senior drohte mit Corona-Infizierung - Bergheim
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Ein 69-Jähriger nahm sich in einer Tankstelle ein Getränk und beabsichtigte, ohne zu zahlen das Gelände zu verlassen. Er drohte einer Angestellten (50) und einer Kundin damit, sie anzuhusten und mit Corona zu infizieren. Er konnte wenig später von der Polizei festgenommen werden.
Eine 22-jährige Angestellte einer Tankstelle in der Straße "Zum Biotop" in Kenten bemerkte am Dienstag (16. Juni) um 16:25 Uhr einen Mann (69) mit Mund-Nasen-Schutz, der den Verkaufsraum betrat und zielgerichtet eine Kühltheke ansteuerte. Der 69-Jährige nahm sich aus der Kühltheke ein Getränk und beabsichtigte, den Laden zu verlassen. Eine weitere Angestellte (50) erkannte den Mann, dem bereits wegen anderer Delikte ein Hausverbot ausgesprochen worden war. Er kam der mehrfachen Aufforderung, den Geschäftsraum zu verlassen, nicht nach. Vielmehr nahm er mehrfach seinen Mund-Nasen-Schutz ab und meinte, an Corona erkrankt zu sein und unter Quarantäne zu stehen. Am Ausgang stellten sich die Angestellte (50) und eine Kundin dem Mann in den Weg, worauf dieser seinen Mund-Nasen-Schutz und den der Kundin abnahm, ihnen drohte, sie anzuhusten und beide mit Corona zu infizieren. Der Mann verließ das Tankstellengelände und ging in Richtung Kentener Heide davon.
Hinzugerufene Polizeibeamte ließen sich den Sachverhalt schildern und eine Personenbeschreibung des Mannes geben. Sie erinnerten sich an eine Person, die sich gleich gekleidet bereits einen Tag vorher in anderer Sache im Polizeigewahrsam befand und suchten dessen Wohnanschrift auf. Dort trafen die Beamten auf einen 69-Jährigen, bei dem sie die zuvor gestohlene Getränkeflasche fanden. Auf Nachfrage gab er an, dass die Corona-Erkrankung nur vorgetäuscht war. Die Beamten nahmen den mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen Senior vorläufig fest und brachten ihn in das Polizeigewahrsam. Dort ergaben sich im weiteren Verlauf keine Indizien für eine Corona-Erkrankung. Nichts desto trotz wurde im Krankenhaus Bergheim ein Test durchgeführt, dessen Ergebnis negativ ausfiel.
Der 69-Jährige muss sich wegen Hausfriedensbruchs und räuberischen Diebstahls strafrechtlich verantworten. Die Staatsanwaltschaft Köln stellte Antrag auf Untersuchungshaft. Das Ergebnis der Entscheidung eines Haftrichters stand bei der Meldungsfertigung noch aus. (bm)
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