POL-REK: 210309-2: Missbrauch des Notrufs - Frechen
Rhein-Erft-Kreis (ots)
In gleich vier Fällen haben Notrufe aus einer Telefonzelle Einsätze provoziert. Polizisten konnten vor Ort keine Vorfälle feststellen. Der Missbrauch von Notrufen ist strafbar.
Am Montagabend (08. März) haben Unbekannte zwischen 17:56 Uhr und 19:11 Uhr über den Notruf 110 vier Mal die Polizeileitstelle angerufen und schilderten dabei verschiedene Vorkommnisse. Die Einsatzkräfte konnten vor Ort in der Fußgängerzone der Antoniterstraße keine Straftaten feststellen. Den Beamten fiel dabei allerdings eine Gruppe Jugendlicher auf, die beim Eintreffen der Streifenwagen flüchteten.
Drei Jugendliche konnten dennoch vor Ort befragt werden. Eine Passantin gab außerdem an, dass einer der 16-Jährigen den Einsatz filmte, um es über die sozialen Medien zu verbreiten. Auf dem Smartphone fanden die Polizisten allerdings keine entsprechenden Videoaufnahmen vor.
Die Beamten fertigten vier Anzeigen gegen Unbekannt, denn der Missbrauch von Notrufen wird nach Paragraph 145 des Strafgesetzbuchs geahndet. Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe missbraucht oder vortäuscht, dass aufgrund eines Unglücksfalls oder allgemeiner Gefahr Hilfe erforderlich sei, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.
Falsche Notrufe blockieren nicht nur wichtige Telefonleitungen, sondern beanspruchen auch Rettungskräfte, die für andere Einsätze und Notfälle in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen. (ds)
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