POL-REK: 210506-3: Warnung vor Cyber-Grooming
Sexting - Kerpen
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Eine 14-Jährige wird von einem Chatpartner erpresst. Die Polizei warnt vor dem unbedarften Austausch intimer Fotos oder Videos mit vermeintlichen Freunden.
Das Mädchen ließ sich auf einen Kontakt mit einem Chatpartner ein und schickte diesem im weiteren Verlauf schließlich intime Videos. Sie blockierte den Account irgendwann, wurde jedoch erneut von demselben Mann kontaktiert und schließlich erpresst.
Die ersten Ermittlungen und die Betreuung des Kindes und dessen Eltern haben das zuständige Kriminalkommissariat 11 in Verbindung mit dem Kriminalkommissariat Kriminalprävention und Opferschutz übernommen.
Das ist nur ein Beispiel von vielen, die sich häufig in den Kinderzimmern unkontrolliert und ohne Wissen der Eltern abspielen.
Cyber-Grooming ist die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet. Die Täter geben sich in Chats oder Online-Communitys gegenüber Kindern oder Jugendlichen als gleichaltrig aus, um sich so das Vertrauen der Minderjährigen zu erschleichen. Sie verfolgen meist das Ziel, sich auch in der "realen" Welt mit den minderjährigen Opfern zu treffen und sie zu missbrauchen. Nicht selten überreden die Täter die Minderjährigen zuvor ihnen freizügige Selbstporträts zuzusenden. Diese werden dann als Druckmittel gegen die Minderjährigen eingesetzt, um sie zu weiteren Handlungen zu erpressen.
Die Polizei setzt bei diesen schweren Straftaten auf die Aufklärung, damit Eltern besser in der Lage sind, Gefahrensituationen für ihre Kinder in Chatforen oder im Internet zu erkennen. Aufklärende Gespräche im Familienkreis halten die Spezialisten der Kriminalprävention für zielführend.
In diesem Zusammenhang bieten die beiden Beraterinnen der Fachdienststelle Aufklärungsgespräche und auch Onlineberatungen per Video an. Die Präventionsdienststelle ist erreichbar unter 02233 52-4813 (Frau Dias Monteiro) und der Endnummer -4822 (Frau Rautenberg).
Medienvertreter bitten wir davon abzusehen, eine Anfrage zum persönlichen Kontakt zum Opfer oder zum Täter zu stellen. Diese müssen wir regelmäßig aus Persönlichkeits- und Opferschutzgründen ablehnen. (bm)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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