POL-REK: 210625-2: Polizei Rhein-Erft warnt vor Taschendieben
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Geschädigte meldeten der Polizei Rhein-Erft drei Taschendiebstähle innerhalb eines Zeitraums von weniger als 24 Stunden.
Innerhalb rund eines Tages haben Geschädigte der Polizei Rhein-Erft am Donnerstag (24. Juni) drei Taschendiebstähle gemeldet. In Brühl meldete ein 76-Jähriger den Diebstahl seiner Geldbörse. Er habe am Mittwochnachmittag gegen 16 Uhr an der Uhlstraße eingekauft und dabei das Fehlen seiner Geldbörse bemerkt.
Einer 78-Jährigen aus Wesseling stahl ein Unbekannter ebenfalls das Portemonnaie. Gegen 11.30 Uhr kaufte Sie in einem Discounter an der Flach-Fengler-Straße ein, als sie ein Mann ansprach. An der Kasse bemerkte sie den Diebstahl ihrer Geldbörse. Der mutmaßliche Täter sei zwischen 30 bis 40 Jahren alt, von normaler Statur und rund 175 Zentimeter groß.
Gegen 12.30 Uhr stahl ein Unbekannter die Geldbörse einer 82-Jährigen an der Straße 'Westring' in Wesseling. Auch bei diesem Fall war die Geschädigte zum Tatzeitpunkt einkaufen.
Taschendiebe lassen sich von den Abstandsregeln aufgrund der Corona-Pandemie nicht abschrecken. Unbeaufsichtigte Taschen oder Rucksäcke sind für die Langfinger oftmals leichte Beute. Achten Sie daher bitte im öffentlichen Raum, wie beispielsweise auf Wochenmärkten, in Geschäften oder an Bahnhöfen stets auf Ihre persönlichen Gegenstände. Die Polizei Rhein-Erft rät daher:
- Tragen Sie Wertsachen dicht am Körper und verstauen sie diese in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung. - Fordern Sie Abstand ein, wenn Ihnen Fremde beispielsweise an Kassen oder Geldautomaten, an Haltestellen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln zu nah kommen. - Werfen Sie regelmäßig einen Blick in Ihren Geldbeutel: Sind noch alle Zahlungskarten da?
Im Fall eines vollendeten Taschendiebstahls, empfiehlt die Polizei Rhein-Erft zunächst eine sofortige Sperrung aller Karten zu veranlassen. Geschädigte sollten außerdem den Diebstahl bei der Polizei anzeigen. Polizistinnen und Polizisten können zusätzlich die Sperrung des elektronischen Lastschriftverfahrens per Unterschrift (SEPA-Lastschriften) veranlassen. Prüfen Sie im Anschluss sorgfältig und regelmäßig Ihre Kontobewegungen und reklamieren Sie unberechtigte Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse. (sc)
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