POL-REK: 220926-1: Alkoholisierte Autofahrerin nach Blutprobe erneut am Steuer
Pulheim (ots)
Beschuldigte hatte sich während der ersten Trunkenheitsfahrt nach einem Verkehrsunfall von der Unfallstelle entfernt
In der Nacht zu Samstag (24. September) haben Polizisten gegen eine Autofahrerin (43) gleich zwei Mal Anzeige wegen Trunkenheitsdelikten erstattet. Nach dem ersten Vorfall hatten Polizisten den Führerschein der 43-Jährigen sichergestellt und ihr ausdrücklich das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen untersagt. Im Anschluss an die Blutprobenentnahme entließen die Beamten die Frau und riefen ihr für den Heimweg ein Taxi. Wenige Minuten später meldete sich der Taxifahrer bei der Polizei und erklärte, dass die Dame sich zu ihrem Auto habe fahren lassen und dann mit ihrem Skoda abgefahren sei.
Nach ersten Ermittlungen war ein Ford-Fahrer (41) am Freitagabend (23. September) gegen 23.30 Uhr in Pulheim-Geyen auf der Von-Frentz-Straße in Richtung Manstedtener Straße unterwegs. In Höhe der Von-Harff-Straße sei es zum Zusammenstoß mit dem Skoda der 43-Jährigen gekommen, die auf die Von-Frentz-Straße abgebogen sei. Nach dem Zusammenstoß sei die Unfallfahrerin zunächst weitergefahren, dann aber zur Unfallstelle zurückgekommen. Hinzugerufene Polizisten bemerkten in der Atemluft der Frau deutlichen Alkoholgeruch. Ein vorläufiger Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,5 Promille. Die Beamten stellten auf der Polizeiwache den Führerschein der Alkoholisierten sicher und ordneten die Entnahme einer Blutprobe an.
Nach dem Hinweis des Taxifahrers fahndeten Polizisten nach dem Skoda und dessen Fahrerin. An der Halteranschrift fanden die Beamten das Auto. Im angrenzenden Garten hielt sich die 43-Jährige auf. Sie erklärte, dass sie ihren Wagen nur sicher habe nach Hause bringen wollen. Ein erneuter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,6 Promille. Die Polizisten brachten die Dame zwecks Blutprobenentnahme erneut zur Polizeiwache und stellten vorsorglich deren Autoschlüssel sicher.
Die Beschuldigte muss sich jetzt wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht, der Trunkenheit im Verkehr, der Straßenverkehrsgefährdung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. (he)
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