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POL-BM: Raubstraftäter in U-Haft Bergheim

Rhein-Erft-Kreis (ots)

In Untersuchungshaft befinden sich zwei
Täter (15), die im Februar dieses Jahres einen 14-Jährigen in
Bergheim beraubten. Aus Angst vor Repressalien hatte der Geschädigte
die Tat erst am 2.3.2004 bei der Polizei angezeigt. Beide
Tatverdächtige sind bereits erheblich in Erscheinung gestreten.
Am Samstag, den 21.2., hatte der 14-Jährige kurzzeitig ein
Festzelt in Bergheim verlassen, als er von den beiden Tätern auf der
Straße Knüchelsdamm angesprochen wurde. In sogenannter
"Abziehermanier" legte der Haupttäter seinen Arm um die Schulter des
Geschädigten und fragte nach Bargeld. Nachdem der Angesprochene diese
Forderung zunächst abgelehnt und der 15-Jährige für diesen Fall
Schläge angedroht hatte, händigte der Geschädigte schließlich neun
Euro aus.
Nach der Tat begaben sich beide Täter sofort zum Festzelt. Wie die
späteren Ermittlungen ergaben, benötigten sie die Beute, um das
Eintrittsgeld von ca. vier Euro pro Person bezahlen zu können. Als
der 14-Jährige die Täter dort wenig später wieder traf, wurde er
dringend aufgefordert, nicht die Polizei einzuschalten. Andernfalls
wurden ihm Repressalien angedroht.
Nach erfolgter Anzeigenerstattung Anfang März wurden die beiden
Tatverdächtigen am 10.3. von Ermittlern des Kriminalkommissariats
Bergheim auf dem Pausenhof ihrer Schule festgenommen. In seiner
Vernehmung versuchte insbesondere der Haupttäter die Tat ins
Lächerliche zu ziehen. Unter anderem gab er an, sich das Geld
lediglich geliehen zu haben.
Bei diesem Jugendlichen handelt es sich um einen von insgesamt
fünf Tatverdächtigen, die Mitte vergangenen Jahres von der beim
Kriminalkommissariat Bergheim angesiedelten Ermittlungsgruppe
"Schule" als verantwortlich für 72 Raubdelikte ähnlicher Art
ermittelt wurden.
Seinerzeit war gegen den im aktuellen Fall als Haupttäter
aufgetretenen 15-Jährigen als einzigen Tatverdächtigen die
Untersuchungshaft angeordnet worden. Sein jetziger Mittäter war,
unter der Auflage sich straffrei zu führen, von der Haft verschont
worden. Unter der gleichen Auflage wurde der Inhaftierte bei einem
zwei Monate später angesetzten Haftprüfungstermin von der weiteren
U-Haft verschont.
Nachdem beide Jugendlichen nun erneut straffällig wurden,
beantragte die Staatsanwaltschaft auf der Grundlage der bestehenden
Haftbefehle den Widerruf der Haftverschonung mit erneuter
Inhaftnahme. Beide Tatverdächtige wurden am 11.3.2004 einem
Haftrichter vorgeführt und befinden sich nun in Untersuchungshaft.
ots-Originaltext: Polizeipressestelle Bergheim
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=10374

Rückfragen bitte an:

Polizeipressestelle Bergheim

Dezernat VL2/ Medienkontakte VL21
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Telefon: 02233/ 52-4211
Fax: 02233/ 52-4209

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