POL-REK: 230222-3: Polizeiliche Maßnahmen zum Straßenkarneval im Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Mehr als 200 Einsätze mit Karnevalsbezug
Während des Straßenkarnevals hat die Polizei Rhein-Erft-Kreis im gesamten Kreisgebiet dutzende Karnevalsumzüge begleitet und damit für die Sicherheit der Feiernden gesorgt. Auch im Anschluss an diese traditionellen Veranstaltungen waren starke Polizeikräfte im Einsatz, um für die Sicherheit der Menschen zu sorgen. Darunter befanden sich auch Einheiten der Bereitschaftspolizei.
In der Zeit von Donnerstag (16. Februar) neun Uhr bis zum Dienstag (21. Februar) sechs Uhr zählte die Polizei im Rhein-Erft-Kreis mehr als 200 Einsätze mit Bezug zu Karneval. Das waren etwa 70 Einsätze mehr als im Jahr 2020, in dem zuletzt Karneval ohne Beschränkungen aufgrund der Coronapandemie gefeiert wurde. Dabei erteilten Polizisten dieses Jahr nach derzeitigem Stand 68 Platzverweise (2020: 64) und mussten 20 Personen (2020: 15) in Gewahrsam nehmen. Außerdem fertigten Beamte nach ersten Erkenntnissen zwei Strafanzeigen wegen Beleidigungen auf sexueller Basis. Die Ermittlungen zu diesen angezeigten Delikten haben die zuständigen Kriminalbeamten bereits aufgenommen. Die Polizei rückte wegen 42 Schlägereien aus. Zum Vergleich: 2020 waren es 50 Körperverletzungsdelikte.
Ein weiterer Einsatzschwerpunkt des polizeilichen Einsatzkonzeptes war die Sicherheit des fließenden Verkehrs. Polizisten führten in dem oben genannten Zeitraum weit über 900 Verkehrskontrollen durch. Betroffene dieser Maßnahmen waren neben Kraftfahrzeugführenden auch E-Scooter- und Fahrradfahrende. Insgesamt stellten die Beamten 16 Alkoholverstöße fest und ordneten Blutproben an. Zudem beschlagnahmten sie zehn Führerscheine nach Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln.
Die dargestellten Zahlen können sich noch verändern. Sie stehen unter dem Vorbehalt, dass noch weitere Anzeigen bei der Polizei Rhein-Erft-Kreis eingehen können beziehungsweise, dass Delikte im Zuge der Ermittlungen anders eingeordnet werden müssen. Eine abschließende Bewertung ist häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt und nach weiteren Ermittlungen möglich. (jus)
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