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POL-BM: Kerpen-Manheim Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Vermutlich nach Beziehungsstreitigkeiten
mit seiner 42jährigen Lebensgefährtin setzte ein 43Jährige am
Samstagmorgen (24.04.2004) die gemeinsame Wohnung in Kerpen-Manheim
in Brand. Bewohner eines Dreiparteienhauses in der Forsthausstr.
hatten gegen 11:00 Uhr eine starke Rauchentwicklung aus der
Brandwohnung bemerkt und zunächst eigene Löschversuche unternommen.
Hierbei brachte sich eine 21jährige Frau derart in Gefahr, dass sie
nur noch über eine von Helfern an einen Balkon angestellte Leiter
flüchten konnte. Durch Einsatzkräfte der Feuerwehr konnte der Brand
nach kurzer Zeit gelöscht werden, so dass sich das Feuer nicht weiter
im Haus ausbreitete. Während der Löscharbeiten wurde festgestellt,
dass sich - außer einem kleinem Hund, welcher letztendlich unversehrt
gerettet werden konnte - niemand in der betroffenen Wohnung befand.
Es meldeten sich jedoch Zeugen, welche den 43jährigen Wohnungsinhaber
nach Brandentdeckung dabei beobachtet hatten, wie er sich fluchtartig
vom Haus entfernte. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Mann
offensichtlich sehr unter der Trennung von seiner 42jährigen
Lebensgefährtin litt. Diese hatte vor wenigen Tagen die gemeinsame
Wohnung mit Trennungsabsichten verlassen. Eine Fahndung nach dem
Flüchtigen verlief zunächst ohne Erfolg. Am Nachmittag, gegen 15:00
Uhr, teilte der 43Jährige der Polizei telefonisch seinen
Aufenthaltsort mit und ließ sich widerstandslos in Manheim
festnehmen. Zu diesem Zeitpunkt stand der Mann offensichtlich unter
Alkoholeinfluss und räumte zudem ein, Betäubungsmittel konsumiert zu
haben. Weiterhin gab er an, dass er versucht habe, sich das Leben zu
nehmen; an den Brand im einzelnen könne er sich nicht mehr erinnern.
Nach einer ärztlichen Untersuchung wurde der 43jährige durch das
Ordnungsamt der Stadt Kerpen in eine psychiatrische Klinik
eingewiesen. Verletzt wurde durch das Feuer glücklicherweise niemand.
Die Höhe des Sachschadens ist bislang nicht bekannt, jedoch dürfte
die Brandwohnung bis auf weiteres nicht bewohnbar sein.
ots-Originaltext: Polizeipressestelle Bergheim
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=10374

Rückfragen bitte an:

Polizeipressestelle Bergheim

Leitstelle Dez. VL2/ Medienkontakte VL23

Telefon: 02233-523400

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