POL-BM: Kontrollen bei Roller- und Scooterfahrern Bergheim/Pulheim
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Die Gefährlichkeit und die verkehrsrechtlichen Auswirkungen des Zweirad-Tuning sollte nicht unterschätzt werden. Bei Kontrollen im Bereich des Gewerbegebietes Bergheim-Glessen und Pulheim-Brauweiler fertigten Beamte der Polizeiinspektion Nord Verkehrsvergehensanzeigen, Mängelkarten oder untersagten die Weiterfahrt.
Einige Zweiradhändler werben in ihren Internetportalen für das Zweirad-Tuning (Leistungssteigerung) oder auch für Zweiradteile, die die Optik und die Aerodynamik verändern. In der Regel erlöscht durch das "Tuning" die Betriebserlaubnis der Roller. Die meist jugendlichen Fahrzeugführer besitzen bei Veränderungen am Fahrzeug nicht mehr über die benötigte Fahrerlaubnis und geänderte versicherungs- und kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Pflichten sind die Folge. Die PI-Nord führt deshalb Regelmäßig Kontrollen durch, bei denen die Technik und die Höchstgeschwindigkeit der Zweiräder überprüft werden. In den meisten Fällen wurden dabei Verkehrsvergehensanzeigen und Mängelkarten gefertigt. In einem Fall mußte jedoch ein "Zweirad" aus dem Verkehr gezogen werden, da der Roller lediglich noch aus den Rädern , dem Rohrrahmen, dem Motor und der Sitzbank bestand. In diesem Zusammenhang muss auch auf die Verantwortung der Erziehungsberechtigten der jugendlichen Fahrzeugführer hingewiesen werden, da sie regelmäßig als Fahrzeughalter eingetragen sind. Auch gegen den Halter kann gegebenfalss eine Anzeige gefertigt werden. Die Polizeiinspektion Nord beabsichtigt, die Kontrollmaßnahmen fortzuführen.
ots-Originaltext: Polizeipressestelle Bergheim
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