POL-REK: 230830-2: Polizei und Ordnungsamt zeigten erneut Präsenz im Bereich der Bahnhöfe Kerpen-Horrem und Sindorf
Kerpen (ots)
Zusammenarbeit mit Sicherheitspartnern - Einsatzbilanz
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis hat gemeinsam mit der Bereitschaftspolizei Köln, der Bundespolizei und dem Ordnungsamt der Kolpingstadt Kerpen am Dienstag (29. August) im Bereich der Bahnhöfe in Kerpen-Horrem und Sindorf starke Präsenz gezeigt und Personen- sowie Fahrzeugkontrollen durchgeführt. Zielrichtung des vorgeplanten Einsatzes ist die Verhinderung und Bekämpfung der Straßenkriminalität.
Beginnend von 14 Uhr bis in die Abendstunden hinein kontrollierten die Beamten über 300 Fahrzeuge und mehr als 220 Personen. Bundespolizisten führten Präsenzstreifen auf dem Bahnhofsgelände und in dessen direktem Umfeld durch. Polizisten des Rhein-Erft-Kreises führten Kontrollen im Nahbereich durch und trafen Verkehrsmaßnahmen auf den Zufahrtstraßen. In Bezug auf 19 Verstöße fertigten die Polizisten Ordnungswidrigkeitenanzeigen. In dutzenden Fällen erhoben sie wegen diverser Verkehrsverstöße Verwarngelder. Nach einer Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasergerät stoppten die Beamten einen Autofahrer auf dem Höhenweg. Er war bei erlaubten 30 km/h mit gemessenen 51 km/h unterwegs.
In sechs Fällen leiteten die Einsatzkräfte strafrechtliche Ermittlungen ein. Dabei handelte es sich unter anderem um einen Fall des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. In einem anderen Fall fertigten Bundespolizisten eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Widerstands. Ein 17-Jähriger hatte am Bahnhof Horrem einen Platzverweis nicht befolgt und sträubte sich gegen die Maßnahmen der Beamten. Seine Begleiter beruhigten den aufgebrachten Jugendlichen und verhinderten damit seine Ingewahrsamnahme.
Im Rahmen der Amtshilfe unterstützten die eingesetzten Polizisten auch die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes der Kolpingstadt Kerpen. Diese führten in 17 konzessionierten Betrieben Kontrollen durch. Dabei handelte es sich um Spielhallen, Shisha-Bars und Cafés. Die dabei festgestellten Verstöße ahndeten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes in eigener Zuständigkeit. (hw/he)
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