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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-BM: Neuer Polizeidienstausweis Rhein-Erft-Kreis

Rhein-Erft-Kreis (ots)

"Der Name sagt´s schon prägnant: der
Polizei-Dienstausweis soll die für die Polizei handelnden Personen
als dienstlich dazu berechtigt ausweisen. Grund genug, diese
Legitimation zweckentsprechend, praktisch und sicher zu handhaben.
Noch bietet die Polizei-Dienstausweis-Landschaft ein buntscheckiges
Bild. Als "Blüten auf der bunten Wiese kommen immer wieder nicht nur
nachgemachte oder nachgeahmte Ausweise, sondern auch fantasievoll
oder stümperhaft gefertigte Exotenpapiere vor, die trotzdem oft zum
höchst ärgerlichen Ziel führen."
Mit diesen Zeilen wurde im Oktober 2000 im polizeiinternen
Publikationsorgan "Die Streife" die Bemühung angekündigt, einen
bundesweit einheitlichen Polizeidienstausweis einzuführen. Da
"Polizei Ländersache ist" herrschten entsprechend der Anzahl der
Bundesländer auch unterschiedliche Vorstellungen über die
Ausgestaltung des neuen Ausweises vor. Daher dauerte es schließlich
bis zum Jahr 2003, bis in Nordrhein-Westfalen die "ersten Neuen"
ausgeliefert werden konnten.
Im Rhein-Erft-Kreis erhielten ab Februar 2003 die ersten Beamten
ihre neuen Ausweise, zwischenzeitlich ist der komplette Austausch
abgeschlossen. Grund genug für die Polizei des Rhein-Erft-Kreises,
der Bevölkerung das neue "Legitimationspapier" vorzustellen.
Dabei handelt es sich jedoch nicht mehr um einen Ausweis in
Papierform, sondern um eine moderne Plastikkarte in
Scheckkartenformat.
Um Nachahmungen und Fälschungen möglichst zu verhindern, ist die
Sichtfläche des Polizei-Dienstausweises mit einer speziell für die
Polizei entworfenen Guilloche, zweifarbig verarbeitet mit
Irisübergang, ausgestattet. Guillochen sind nicht reproduzierbare,
verschlugene Linienstrukturen, die auf einem nicht nachvollziehbaren,
nicht nachträglich zu errechnenden Start-/Endpunkt beruhen.
Irisverläufe sind ineinander verlaufende, umschlagende Farben. Auch
mit modernsten Scannern, Laser- und Farbkopierern sind diese
Echtheitsmerkmale nicht annähernd einwandfrei wiederzugeben. In der
Guilloche wird ein Freiraum für das Bild des Ausweisinhabers sowie
das Landeswappen ausgespart.
Die Polizei des Rhein-Erft-Kreises weist darauf hin, dass
uniformierte Beamte und Beamtinnen den Dienstausweis bei
Amtshandlungen auf Verlangen vorzuzeigen haben; beim Einsatz in
bürgerlicher Kleidung haben sie dies unaufgefordert zu tun. Nehmen
mehrere Beamte an einem Einsatz teil, ist nur der mit der Führung
Beauftragte vorzeigepflichtig. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen,
dass der Polizeidienstausweis und die ebenfalls zur Legitimation
mögliche Kriminaldienstmarke nicht vorgezeigt werden braucht, wenn
der Zweck der Amtshandlung dadurch beeinträchtigt wird oder durch das
Vorzeigen die Polizeibeamtin oder der Polizeibeamte gefährdet wird.
ots-Originaltext: Polizeipressestelle Bergheim
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=10374

Rückfragen bitte an:

Polizeipressestelle Bergheim

Dezernat VL2/ Medienkontakte VL21
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Telefon: 02233/ 52-4211
Fax: 02233/ 52-4209

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