POL-BM: Neuer Polizeidienstausweis Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis (ots)
"Der Name sagt´s schon prägnant: der Polizei-Dienstausweis soll die für die Polizei handelnden Personen als dienstlich dazu berechtigt ausweisen. Grund genug, diese Legitimation zweckentsprechend, praktisch und sicher zu handhaben. Noch bietet die Polizei-Dienstausweis-Landschaft ein buntscheckiges Bild. Als "Blüten auf der bunten Wiese kommen immer wieder nicht nur nachgemachte oder nachgeahmte Ausweise, sondern auch fantasievoll oder stümperhaft gefertigte Exotenpapiere vor, die trotzdem oft zum höchst ärgerlichen Ziel führen."
Mit diesen Zeilen wurde im Oktober 2000 im polizeiinternen Publikationsorgan "Die Streife" die Bemühung angekündigt, einen bundesweit einheitlichen Polizeidienstausweis einzuführen. Da "Polizei Ländersache ist" herrschten entsprechend der Anzahl der Bundesländer auch unterschiedliche Vorstellungen über die Ausgestaltung des neuen Ausweises vor. Daher dauerte es schließlich bis zum Jahr 2003, bis in Nordrhein-Westfalen die "ersten Neuen" ausgeliefert werden konnten.
Im Rhein-Erft-Kreis erhielten ab Februar 2003 die ersten Beamten ihre neuen Ausweise, zwischenzeitlich ist der komplette Austausch abgeschlossen. Grund genug für die Polizei des Rhein-Erft-Kreises, der Bevölkerung das neue "Legitimationspapier" vorzustellen.
Dabei handelt es sich jedoch nicht mehr um einen Ausweis in Papierform, sondern um eine moderne Plastikkarte in Scheckkartenformat.
Um Nachahmungen und Fälschungen möglichst zu verhindern, ist die Sichtfläche des Polizei-Dienstausweises mit einer speziell für die Polizei entworfenen Guilloche, zweifarbig verarbeitet mit Irisübergang, ausgestattet. Guillochen sind nicht reproduzierbare, verschlugene Linienstrukturen, die auf einem nicht nachvollziehbaren, nicht nachträglich zu errechnenden Start-/Endpunkt beruhen. Irisverläufe sind ineinander verlaufende, umschlagende Farben. Auch mit modernsten Scannern, Laser- und Farbkopierern sind diese Echtheitsmerkmale nicht annähernd einwandfrei wiederzugeben. In der Guilloche wird ein Freiraum für das Bild des Ausweisinhabers sowie das Landeswappen ausgespart.
Die Polizei des Rhein-Erft-Kreises weist darauf hin, dass uniformierte Beamte und Beamtinnen den Dienstausweis bei Amtshandlungen auf Verlangen vorzuzeigen haben; beim Einsatz in bürgerlicher Kleidung haben sie dies unaufgefordert zu tun. Nehmen mehrere Beamte an einem Einsatz teil, ist nur der mit der Führung Beauftragte vorzeigepflichtig. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Polizeidienstausweis und die ebenfalls zur Legitimation mögliche Kriminaldienstmarke nicht vorgezeigt werden braucht, wenn der Zweck der Amtshandlung dadurch beeinträchtigt wird oder durch das Vorzeigen die Polizeibeamtin oder der Polizeibeamte gefährdet wird.
ots-Originaltext: Polizeipressestelle Bergheim
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