POL-REK: 240613-1: Schockanruf bei Ehepaar - Unbekannte erbeuten Schmuck
Pulheim (ots)
Polizei warnt vor Betrugsmasche
Unbekannte Täter haben am Mittwochmittag (12. Juni) unter einem Vorwand hochwertigen Schmuck eines Ehepaars in Pulheim-Stommeln erbeutet.
Gegen 11.30 Uhr habe eine unbekannte Frau bei den Geschädigten angerufen und sich als deren Tochter ausgegeben. Sie habe behauptet, Geld für eine angebliche Behandlung gegen das Coronavirus zu benötigen. Mit dieser dreisten Lüge veranlasste die Anruferin den Ehemann dazu, zur Bank zu gehen, um dort Bargeld abzuheben. Dort erhärtete sich für einen aufmerksamen Bankmitarbeiter der Verdacht, dass der Mann Opfer eines möglichen Betrügers sein könnte. Durch einen Anruf bei der Tochter deckte er den Betrug auf.
Gleichzeitig habe die Ehefrau weiter mit der unbekannten Anruferin telefoniert. Die Täterin habe mitgeteilt, dass eine weitere Person bei der Geschädigten vorbeikomme, um Wertsachen abzuholen. Gegen 12.30 Uhr sei ein etwa 160 bis 165 Zentimeter großer und zwischen 35 und 40 Jahre alter Mann zum Haus der Geschädigten im Bereich des Ortsausgangs in Richtung Rommerskirchen gekommen und habe den Schmuck mitgenommen. Er habe dunkle Haare und dunkle Augen und zur Tatzeit eine braune Jacke getragen. Als der Mann nach Hause zurückkehrte, alarmierte das Paar die Polizei.
Die Beamten des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zum unbekannten Mann nehmen die Ermittler telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.
Die Polizei rät: Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen und bleiben Sie skeptisch. Geben Sie keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten an Anrufer heraus. Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger sowie Bankmitarbeitende oder Ärzte verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Beenden Sie das Gespräch und legen sie selbst auf. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an Fremde. Informieren Sie die Polizei unter der Notrufnummer '110' über derartige Vorfälle. (jus)
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