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POL-BM: Mit Kindersitzen in die Luft gehen Rhein-Erft-Kreis

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Pünktlich zur Ferienzeit erreichen auch
die Polizei Fragen von Eltern, ob Autokindersitze im Flugzeug
sinnvoll und nutzbar sind.
Bisher waren deutsche Kindersitze, insbesondere Babyschalen, bei
Fluggesellschaften nicht zugelassen. Dies hat sich nun zum Teil
geändert. Kräfte, die bei Start- und Landeabbrüchen sowie Turbulenzen
insbesondere auf Kleinkinder wirken, sind enorm hoch und können zu
Schäden im Halswirbel- und Kopfbereich führen. Die alleinige
Sicherung mit vorhandenen Beckengurten von Kindern mit einem Gewicht
unter 20 Kilogramm kann Verletzungen des Weichteilbereichs des
Bauches verursachen. Beim üblichen Transport von Kleinkindern bis zu
zwei Jahren auf dem Schoß der Eltern, bilden diese einen gefährlichen
"organischen Airbag" für Vater oder Mutter (Klappmesser-Effekt). Das
Luftfahrt-Bundesamt empfiehlt Fluggesellschaften die Benutzung von
geprüften Kinderrückhaltesystemen (auch Autokindersitzen), die zur
Verwendung in Flugzeugen qualifiziert wurden, auf eigens im
Kabinensitzplan ausgewiesenen Sitzplätzen.
Ob ein Autokindersitz für den Ferienflieger zugelassen ist, können
Interessierte auf der Homepage des TÜV Rheinland (www.TUVdotCom.com),
beim Hersteller des Sitzes und bei den jeweiligen
Luftfahrtunternehmen erfahren.
Für den Kindersitz ist ein eigener Sitzplatz zu buchen, der, nach
Gesellschaft unterschiedlich, anteilig zu bezahlen ist. Die
Bedienungsanleitung ist in jedem Fall mitzuführen, damit die
ordnungsgemäße Befestigung des Sitzes vom Bordpersonal überprüft
werden kann. Fluggesellschaften können Auskunft darüber geben, ob
Kindersitze / Rückhaltesysteme für Flüge gebucht werden können.
Reisenden mit Kindern ist zu empfehlen, die Frage der Kindersicherung
schon bei der Buchung zu klären.
Für Fahrten mit Taxi oder Mietwagen zum Flughafen ist in
Deutschland die Benutzung eines geeigneten Kindersitzes
vorgeschrieben. Auch im Ausland sind für dort gemietete Autos nach
jeweiligem Landesrecht Kindersitze erforderlich, die nicht in jedem
Fall von örtlichen Vermietern zur Verfügung gestellt werden.
Informationen hierzu erteilen Automobilclubs oder Reiseveranstalter.
ots-Originaltext: Polizeipressestelle Bergheim
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=10374

Rückfragen bitte an:

Polizeipressestelle Bergheim

Dezernat VL2/ Medienkontakte VL21
Chrobok
Telefon: 02233/ 52-4211
Fax: 02233/ 52-4209

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