POL-REK: 240927-3: Falscher Polizeibeamter erbeutet mit dreister Lüge Bargeld
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Ermittler suchen Zeugen
Die Polizei fahndet nach einem zwischen 40 und 50 Jahren alten und etwa 175 cm großen Mann mit kräftiger Statur und rundlichem Gesicht. Er soll am Donnerstagnachmittag (26. September) mit einer dreisten Lüge eine hohe Bargeldsumme von einer Pulheimerin erbeutet haben. Der Täter soll schwarz gekleidet gewesen sein.
Die Beamten des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zu dem Täter oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen die Ermittler telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.
Laut ersten Informationen soll die Pulheimerin gegen 12 Uhr einen Anruf von einem angeblichen Polizeibeamten erhalten haben. Dieser habe geschildert, er habe Hinweise gefunden, wonach die Wertsachen der Geschädigten in ihrer Hausbank nicht mehr sicher seien. Er habe derart viel Druck aufgebaut, dass die Geschädigte eine größere Summe Bargeld von der Bank abholte und nach Hause brachte. Der Anrufer habe ihr dann erklärt, dass das Bargeld auch zu Hause nicht sicher sei und er einen Kollegen in Zivilkleidung schicke, der das Geld in Sicherheit bringe. Gegen 15 Uhr sei der angebliche Kollege an der Wohnanschrift im Bereich der Stöckheimer Straße erschienen und schließlich mit dem Bargeld geflüchtet.
Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Geben Sie keine Informationen zu Wertsachen oder Bargeldbeständen an Anrufer heraus und bleiben Sie vorgetragenen Forderungen skeptisch. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Lassen Sie sich in Telefonaten nicht unter Druck setzen und legen Sie auf. Kontaktieren Sie die Behörde, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie dazu die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese von der Telefonauskunft geben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall über den Notruf 110 an die Polizei. (rs)
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