POL-BM: Drei Autoinsassen bei Unfall getötet Kerpen
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Bei einem Verkehrsunfall, der sich am Mittwochabend (24.8.) auf der Bundesstraße 477 bei Kerpen ereignete, kamen drei von vier Insassen eines Personenkraftwagens ums Leben. Bisherigen Ermittlungen zufolge hatte der 67-jährige Fahrzeugführer aufgrund einer Herzerkrankung die Kontrolle über das Auto verloren, das sich im Verlauf des Unfallgeschehens mehrmals überschlug.
Am frühen Abend hatte der 67-Jährige seinen Pkw Mercedes-Benz 190 E, aus Richtung Kerpen-Blatzheim kommend, über die Bundesstraße 477 gelenkt. In dem Fahrzeug saßen auf dem Beifahrersitz die gleichaltrige Lebensgefährtin des Mannes und auf der Rücksitzbank ein jugendliches Pärchen (beide 16). Die 16-Jährige steht in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu der Frau.
Als sich das Auto um 18.10 Uhr dem Kreisverkehr zur Kreisstraße 39 / B 477 n näherte, beschleunigte das Fahrzeug plötzlich stark, so die späteren Angaben der 16-jährigen jungen Frau. Sie bemerkte, dass der Fahrer starr nach vorne blickte und nicht mehr ansprechbar war. Daraufhin griff sie von ihrem hinteren linken Sitzplatz ins Lenkrad und versuchte das Auto nach rechts in den Kreisverkehr zu lenken. Das Fahrzeug stieß jedoch mit der rechten Frontseite gegen einen 1 x 1 Meter großen Findling, der im Grünbereich des Kreisels aufgestellt war. Der Mercedes geriet dadurch vollends außer Kontrolle, überschlug sich mindestens dreifach und kam ca. 50 Meter nach der Anstoßstelle in einem Acker zum Stillstand. Bei den Überschlägen wurden der Fahrer und der 16-jährige Jugendliche aus dem Fahrzeug geschleudert und tödlich verletzt. Die schwerverletzte 67-Jährige wurde mit einem Rettungshubschrauber in die Universitätsklinik Köln geflogen. Sie verstarb dort gegen 23.40 Uhr. Die 16-Jährige erlitt Verletzungen, die einen stationären Krankenhausaufenthalt erforderlich machen; es besteht keine Lebensgefahr.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Köln wurde in die Unfallermittlungen ein Sachverständiger eingeschaltet. An dem Pkw entstand Totalschaden. Die Höhe des bei dem Unfall entstandenen Gesamtsachschadens wird mit ca. 7 000 Euro beziffert.
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