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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-BM: Vor der Polizei geflüchtet Hürth

Rhein-Erft-Kreis (ots)

In Hürth entzog sich am Mittwochmorgen
(7.9.) der Fahrer eines Motorrollers durch Flucht der Kontrolle durch
Polizeibeamte. Wenig später wurde das Fahrzeug verlassen aufgefunden.
Der ermittelte Halter (16) des Zweirades täuschte gegenüber den 
Ermittlern zunächst den Diebstahl des Rollers vor, räumte später 
jedoch ein, selbst gefahren zu sein.
Um 9.50 Uhr hatte sich der 16-Jährige auf dem Weg zur Schule 
befunden und hierzu die Bonnstraße befahren. Hier fiel das Fahrzeug 
der Besatzung eines Streifenwagens auf, da sich der Jugendliche mit 
einer Geschwindigkeit von etwa 80 bis 90 Stundenkilometern bewegte.
Er wurde daraufhin über Außenlautsprecher zum Anhalten aufgefordert, 
leistete jedoch keine Folge. Statt dessen bog er in die 
Ribbertstraße, eine Sackgasse, ein.
Als die Beamten neben den Roller fuhren, führte der 16-Jährige eine 
Fahrbewegung nach links durch und stieß gegen den vorderen rechten 
Kotflügel des Dienstwagens. Hiernach setzte er seine Fahrt fort und 
entkam am Ende der Sackgasse über einen Fußweg. Der Nachfahrt des 
Streifenwagens setzten hier sogenannte "Poller" ein Ende.
Wenige Minuten später fanden die Beamten den Roller auf der 
Bonnstraße in Höhe der Eschweiler Straße verlassen vor.
Über eine Halterfeststellung und dort durchgeführte Ermittlungen 
wurde in Erfahrung gebracht, welche Schule der 16-Jährige besucht.
Dort wurde er angetroffen und gab auf Vorhalt an, sein Fahrzeug sei 
am Morgen durch Unbekannte vom Schulgelände gestohlen worden; an dem 
Roller habe der Zündschlüssel gesteckt.
In seiner Vernehmung konfrontierten ihn die Ermittler mit der 
Tatsache, dass er sich gegenüber den Mitschülern mit seiner Flucht 
vor der Polizei gebrüstet hatte.
Kleinlaut räumte der daraufhin ein, das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt 
selbst gefahren zu haben.
Als Grund für seine Flucht gab er technische Veränderungen an dem 
Zweirad an, die er selbst durchgeführt habe. Dadurch erhöhte sich die
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auf ca. 80 bis 90 
Stundenkilometer; der Roller wird gleichzeitig führerscheinpflichtig.
Gegen den Jugendlichen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der 
Vortäuschung einer Straftat, Verkehrsunfallflucht, Fahren ohne 
Fahrerlaubnis, Missachtung von Zeichen und Weisungen von 
Polizeibeamten und Verstoßes gegen die 
Straßenverkehrszulassungsordnung eingeleitet, da durch die technische
Manipulation die Betriesberlaubnis des Rollers erloschen ist.
An dem Streifenwagen war Sachschaden in Höhe von ca. 600 Euro 
entstanden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipressestelle Bergheim
Dezernat VL2/ Medienkontakte VL21
Chrobok
Telefon: 02233/ 52-4211
Fax: 02233/ 52-4209

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