POL-REK: Kooperationsvereinbarung unterzeichnet
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Die Kreispolizeibehörden Euskirchen, Düren und Rhein-Erft-Kreis arbeiten zukünftig enger zusammen. Das ist das Ergebnis einer Kooperationsvereinbarung, die die Landräte Günter Rosenke (Euskirchen), Wolfgang Spelthahn (Düren) und Werner Stump (Rhein-Erft-Kreis) unterzeichneten. Die Behörden folgen damit der in der Koalitionsvereinbarung enthaltenen Forderung der Landesregierung nach einer effizienteren, behördenübergreifenden Zusammenarbeit (Struktur). Eine im Juni dieses Jahres unter Leitung des Leiters der Abteilung Verwaltung und Logistik der Kreispolizeibehörde Rhein - Erft - Kreis, Herrn Kreisverwaltungsrat Manfred Ottersbach, gegründete Arbeitsgruppe "Kooperation" hat in den vergangenen Monaten Möglichkeiten einer Zusammenarbeit geprüft und die Kooperationsvereinbarung vorbereitet. Sie sieht eine intensive Zusammenarbeit bei der Fortbildung und der Polizeitechnik vor. Im Bereich der Fortbildung werden künftig Fortbildungsthemen gemeinsam festgelegt. Jede Behörde wird dann den ihr zugewiesenen Teil der Themen für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten vorbereiten und in den Behörden durchführen. Einspareffekte: Weniger Personal ist für die Vorbereitung und Durchführung der Fortbildungsreihe notwendig. Auch Sachkosten werden reduziert, weil die Räumlichkeiten, Fahrzeuge und Sachmittel effizienter genutzt werden können.
Die Kraftfahrzeugwerkstatt der Kreispolizeibehörde Euskirchen wird künftig auch Polizeifahrzeuge aus Düren und dem Rhein - Erft - Kreis reparieren. Die Zusammenarbeit im Bereich der Computer- und Informationstechnologie führt zu weiteren Synergieeffekten, da sich die Behörden gegenseitig unterstützen. Gleiches gilt für Kurierfahrten. Fuhren früher aus jeder Behörde Kuriere selbstständig zum Landeskriminalamt nach Düsseldorf, so werden künftig diese Fahrten zwischen den drei Behörden koordiniert. Die vorgeschriebene Abnahme von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen, sofern sie bei der Polizei aufgeschaltet sind, wird zukünftig von einer Behörde für alle drei durchgeführt. Zur Beratung bei der polizeitechnischen Ausstattung von Neu- und Umbauten von Dienstgebäuden steht in einer Behörde Fachkenntnis zur Verfügung.
Erklärtes Ziel der Kooperationspartner ist die Erreichung größtmöglicher Synergieeffekte, damit so viel Polizistinnen und Polizisten wie möglich zur Stärkung der Polizeipräsenz und Bürgernähe eingesetzt werden können.
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