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POL-REK: Auch Pilze fallen unter das Betäubungsmittelgesetz - Hürth

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Das bestimmte Pilze unter das
Betäubungsmittelgesetz fallen, musste jetzt ein wenig einsichtiger 
25-jähriger Mann aus Hürth erfahren, der zwischenzeitlich in 
Untersuchungshaft sitzt.
Angefangen hatte es im Januar, als eine Zivilstreife der Polizei 
den 25-Jährigen in Hürth in seinem Auto kontrollierte. Die Polizisten
fanden Pilze mit psilocybinhaltigem Inhalt. Psilocybin wirkt wie ein 
typisches Halluzinogen. Die Wirkung ist vergleichbar mit der von LSD.
Sie werden oral konsumiert. Diese Pilze fallen unter das 
Betäubungsmittelgesetz, das den Besitz oder Handel von 
Betäubungsmitteln unter Strafe stellt. Der 25-Jährige schilderte, 
dass er die Pilze über das Internet erworben habe. Schnell stellte 
sich jedoch heraus, das er selbst mit Flyern und über eine eigene 
Internetseite einen florierenden Handel mit den Pilzen betrieb. 
Kunden aus Hürth und Umgebung belieferte er persönlich. 
Internetbestellungen verschickte der Hürther bundesweit auf dem 
Postweg. Im Februar meldete der Tatverdächtige ein Gewerbe für den 
"Handel mit Pilzen" an. Von der ARGE erhielt er für sein Gewerbe 
finanzielle Unterstützung. Die weiteren Ermittlungen der Polizei 
ergaben, dass binnen kurzer Zeit mehr als 4000 Besucher das 
Internetportal des Tatverdächtigen aufgesucht hatten. Daraufhin 
durchsuchten Ermittler des Kriminalkommissariats 31 im Mai die Wohn- 
und Geschäftsräume des 25-Jährigen und stellten psilocybinhaltige 
Pilze, Personalcomputer und Geschäftsunterlagen sicher. Doch selbst 
davon ließ sich der Tatverdächtige nicht beeindrucken und führte 
seinen Handel munter weiter. Die Pilze bezog er überwiegend aus den 
Niederlanden und dem Raum Hanau. Die Zahl der Besucher auf seiner 
Internetseite stieg auf über 20.000. Schließlich beantragten die 
Ermittler gegen den 25-Jährigen einen Untersuchungshaftbefehl wegen 
Wiederholungsgefahr. Er wurde am 26.10.06 vorläufig festgenommen und 
sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Beamten des 
Kriminalkommissariats 31 werten gegenwärtig die sichergestellten 
Beweismittel aus. Personen, die von dem Tatverdächtigen 
psilocybinhaltige Pilze gekauft haben, erwartet ein 
Ermittlungsverfahren wegen Besitz von Betäubungsmitteln. Die Polizei 
rechnet mit weit mehr als 500 Verfahren. Gegen den 25-Jährigen laufen
die Ermittlungen wegen gewerbsmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln - 
hat er doch ein Gewerbe angemeldet. Ein eingeleitetes Verfahren zur 
Gewerbeuntersagung ist noch nicht abgeschlossen.
Dem 25-Jährigen droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem 
Jahr.

Rückfragen bitte an:

Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis
Hans Henkel
Telefon: +49 (0) 2233 / 52-4205
E-Mail: VL2@bergheim.polizei.nrw.de

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