POL-OS: Länderübergreifende Kontrollaktion im Kampf gegen illegale Abfalltransporte - deutsch-niederländische Vereinbarung unterzeichnet
Osnabrück/Bad Bentheim (ots)
Eine konzertierte Kontrollaktion der Polizei mit mehreren beteiligten Behörden fand heute (04.11.21) in Bad Bentheim am Grenzübergang an der A 30 statt. Und: Noch dazu wurde im Rahmen der Aktion eine Kooperationsvereinbarung zur Intensivierung der Zusammenarbeit und der Bekämpfung der Umweltkriminalität zwischen der Polizeidirektion Osnabrück und der niederländischen Umweltbehörde Inspectie voor Leefomgeving en Transport (ILT) unterzeichnet.
Die Vereinbarung wurde seitens der Polizeidirektion durch den Polizeipräsidenten, Michael Maßmann, und auf Seiten der ILT durch den Leiter, Marc la Rivière, unterzeichnet. Dadurch ist es möglich, gemeinsame Kontrollen im Grenzgebiet und auch gemeinsame Fortbildungen zu initiieren. Auch der Daten- und Informationsaustausch wird intensiviert. "Gerade im Bereich von Abfallkontrollen ist Expertenwissen gefordert. Wir haben unser Know How und unser Equipment zusammengetan und die Synergieeffekte sind riesig. Unser gemeinsames Ziel ist es, illegale Abfalltransporte besonders in der Grenzregion aus dem Verkehr ziehen und den Kontrolldruck weiter zu erhöhen", so Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück.
Dass derartige Kontrollen im Interesse des Umweltschutzes nötig sind, zeigte sich auch am heutigen Tage wieder: Gut 40 Transporte überprüften die Beamten. Auffällig war, dass in vielen Fällen die Frachtpapiere nicht oder fehlerhaft ausgestellt waren. In einem Fall stellte die Polizei auch einen illegalen Abfalltransport fest. Ein Tanklastzug war mit 25 Tonnen Altfett beladen. Bei der Kontrolle fiel auf, dass der Transport gleich vier mögliche Zielorte in den Ladepapieren ausgewiesen hatte. "Hier wurde bewusst getäuscht und verschleiert", so ein Einsatzleiter. Nach Rücksprache mit den zuständigen Umweltbehörden wurde ein Strafverfahren wegen illegaler Abfallverbringung eingeleitet und der Transport musste nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zurück an seinen Ausgangsort in den Niederlanden. Auf die Beteiligten kommt nun eine empfindliche Geldstrafe zu. In sieben weiteren Fällen kam es zur Ahndung von Verstößen durch sogenannte Ordnungswidrigkeitenverfahren.
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