Polizeiinspektion Aurich/Wittmund
POL-AUR: Schwerpunktkontrollen zum Thema "Radfahrende im Blick"
Aurich/Wittmund (ots)
Schwerpunktkontrollen zum Thema "Radfahrende im Blick"
Die Polizei hatte am gestrigen Mittwoch, 5. Mai, einen besonderen Fokus auf Radfahrende. Unter dem Motto "Radfahrende im Blick" fanden in den Landkreisen Aurich und Wittmund im Rahmen des bundesweiten Aktionstags "sicher.mobil.leben" Schwerpunktkontrollen statt. Der Aktionstag zielt darauf ab, auf die Gefahren im Radverkehr aufmerksam zu machen und Verkehrsteilnehmer entsprechend zu sensibilisieren.
Insgesamt kontrollierten die Polizeibeamten der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund am Mittwoch 162 Fahrzeuge, davon 129 Fahrräder und 32 Pedelecs.
In 41 Fällen stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten Regelverstöße fest. In 26 Fällen handelte es sich um Radfahrende. Sieben Radfahrende verstießen gegen die vorgeschriebene Verkehrsflächennutzung, indem sie verbotswidrig auf dem Gehweg oder auf dem Radweg entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs waren. In zehn Fällen stellte die Polizei an einem Rad technische Mängel fest, weil etwa die Beleuchtung oder Klingel fehlte oder die Bremsen nicht ausreichend funktionierten.
Darüber hinaus wurden acht weitere verkehrsrechtliche Verstöße geahndet. Ein Radfahrer missachtete zudem die geltenden Vorfahrtsregeln.
Die Beamtinnen und Beamten stellten im Rahmen der Kontrollen bei 15 Kraftfahrzeugfahrern ein Fehlverhalten fest. In drei Fällen hielten oder parkten Autofahrer auf Radverkehrsflächen. In zwölf Fällen handelte es sich um weitere verkehrsrechtliche Verstöße.
Auch den ausreichenden Seitenabstand beim Überholvorgang hatten die Polizeibeamten im Visier. Außerorts gilt es mindestens 2 Meter Abstand beim Überholen bspw. von Fußgängern oder Radfahren einzuhalten, innerorts sind es mindestens 1,5 Meter.
Ein Kradfahrer, den die Beamtinnen und Beamten in Wiesmoor kontrollierten, stand offenbar unter Drogen- und Alkoholeinfluss. Sie untersagten ihm die Weiterfahrt und fertigten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Eine Blutprobe wurde entnommen. Dem Kradfahrer droht ein Fahrverbot.
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