Polizeiinspektion Aurich/Wittmund
POL-AUR: Großefehn - Rollerfahrer ohne Fahrerlaubnis
Ihlow/Riepe - Radfahrer stießen zusammen
Großheide - Transporter-Fahrer gesucht
Hinte - Von Fahrbahn abgekommen
Landkreis Aurich (ots)
Verkehrsgeschehen
Großefehn - Rollerfahrer ohne Fahrerlaubnis
Die Polizei hat am Dienstag in Großefehn einen Rollerfahrer angehalten. Der 21-Jährige war gegen 15.50 Uhr auf der Bundesstraße unterwegs. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass der 21-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem war der Roller nicht versichert. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt. Ihn erwartet ein Strafverfahren.
Ihlow/Riepe - Radfahrer stießen zusammen
Zwei Radfahrer sind am Dienstag in Riepe zusammengestoßen. Nach ersten Erkenntnissen fuhr gegen 13.30 Uhr eine 45-Jährige mit ihrem Fahrrad auf dem Radweg der Friesenstraße in Fahrtrichtung Aurich. Ein 38-Jähriger kam mit seinem Fahrrad aus dem Schmalen Weg und stieß im Einmündungsbereich mit der Frau zusammen. Beide wurden leicht verletzt.
Großheide - Transporter-Fahrer gesucht
Zu einem Wildunfall kam es am Dienstag in Großheide. Gegen 19.40 Uhr fuhr auf dem Königsweg ein bislang Unbekannter mit einem Renault Kleintransporter und kollidierte mit einem Reh. Ein nachfolgender Mercedes wurde durch mehrere Trümmerteile beschädigt. An dem Mercedes entstand Sachschaden in Höhe von etwa 2000 Euro. Der Transporter-Fahrer setzte seine Fahrt fort, ohne eine Regulierung zu ermöglichen. Er fuhr nach ersten Erkenntnissen einen Renault Trafic II. Die Polizei bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 04931 9210.
Hinte - Von Fahrbahn abgekommen
Ein BMW-Fahrer ist am Dienstagabend in Hinte von der Fahrbahn abgekommen. Der 43-Jährige war gegen 23 Uhr auf dem Neuen Weg unterwegs und verlor aus noch ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er kam nach ersten Erkenntnissen alleinbeteiligt von der Fahrbahn ab und landete kopfüber in einem Graben. Der Fahrer wurde leicht verletzt und mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Der entstandene Sachschaden liegt im vierstelligen Euro-Bereich.
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