Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
POL-EL: Versen/Bad Bentheim - LKW wegen Überladung aus dem Verkehr gezogen
Versen/Bad Bentheim (ots)
Durch Beamte der Autobahnpolizei wurden am Montag gleich zwei Lkw wegen Überladungen aus dem Verkehr gezogen. Auf der B402 bei Versen geriet ein niederländischer Sattelzug in die Kontrolle, der mit Hühnertrockenkot auf dem Weg nach Mecklenburg-Vorpommern war.
Da die Beamten an dem angegebenen Gewicht erhebliche Zweifel hatten, wurde der Transport auf einer Brückenwaage neu verwogen. Dabei stellte sich heraus, dass der Lkw mitsamt der Ladung mehr als 52 Tonnen wog. Erlaubt waren nur 40 Tonnen. Der Transport musste zurück zum Absender in die Niederlande, da ein Umladen alleine aus tierseuchenrechtlichen Gründen vor Ort nicht möglich war. Der Fahrer hinterlegte eine Sicherheitsleistung von 790 Euro. Auf den Halter und Beförderer kommt ein Vermögensabschöpfungsverfahren hinzu. D.h., dass der vereinbarte Transportlohn eingezogen wird. Der Betrag dürfte dann wesentlich höher ausfallen als das zu erwartende Bußgeld.
Bei Bad Bentheim auf der A30 stellten ebenfalls Beamte der Autobahnpolizei im Rahmen der Streifenfahrt einen polnischen Sprinter fest, dessen Aufbau stark nach vorne neigte. Ein Blick auf die Ladefläche und in die mitgeführten Frachtpapiere ließ auch hier vermuten, dass eine deutliche Überladung vorlag. Auch hier wurde zur Kontrolle nachgewogen und ein tatsächliches Gewicht von ca. 6,3 Tonnen bei erlaubten 3,5 Tonnen festgestellt. Hier betrug die Überladung fast 80 %. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die überzählige Ladung musste umgeladen werden. Auch hier muss der Halter und Beförderer mit einer Vermögensabschöpfung rechnen, die sicherlich ein Vielfaches des zu erwartenden Bußgeldes ausmachen wird. Die Vermögensabschöpfung ist im Bereich der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim seit vielen Jahren ein probates Mittel, um im gewerblichen Güterverkehr "schwarze Schafe" daran zu hindern, profitorientiert bewusst schwerwiegende Verkehrsverstöße in Kauf zu nehmen und die vermeintlich "niedrigen" Bußgelder von vorneherein einzukalkulieren. Das Prinzip ist relativ einfach: "Unrecht darf sich nicht lohnen!"
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