POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 10.08.2023
PI Leer/Emden (ots)
++Diebstahl aus Pkw++Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz++
Rhauderfehn - Diebstahl aus Pkw
In der Zeit vom 08.08.2023, 17:00 Uhr bis zum 09.08.2023, 06:00 Uhr kam es zu einem Diebstahl aus einem Pkw BMW, welcher an der Straße "Untenende" in einem Carport geparkt war. Unbekannte Täter schlugen eine hintere Scheibe des Pkw ein und verschafften sich so Zugriff auf den Fahrzeuginnenraum. Im Anschluss wurde aus dem Fahrzeug das Lenkrad und das Multifunktionssystem samt Bedienteil entwendet. Es entstand ein Schaden im unteren vierstelligen Bereich. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu der Straftat geben können, werden gebeten die Polizei in Rhauderfehn zu kontaktieren.
Emden - Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz E-Scooter werden immer beliebter und gehören mittlerweile fast überall zum Straßenverkehr dazu. Jedoch ist festzustellen, dass sich viele Nutzer nach wie vor nicht mit den gesetzlichen Vorgaben bezüglich der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge auskennen, oder diese einfach nicht beachten. Somit ist es zum Beispiel notwendig, für den E-Scooter eine Pflichtversicherung abzuschließen und diese auch jährlich zu erneuern, wie bei Rollern oder Mofas eben auch. In einem aktuellen Fall in Emden wurde am 09.08.2023 eine 59-jährige Emderin gegen 14:00 Uhr auf der Larrelter Straße angetroffen, welche einen E-Scooter ohne Pflichtversicherung im öffentlichen Verkehrsraum führte. Das führte zu einer Anzeige. Denn auch wenn ihr der Scooter nicht gehörte, hätte sie sich vor Antritt der Fahrt vom ordnungsgemäßen Zustand des E-Scooters überzeugen müssen. Übrigens sind nicht alle E-Scooter automatisch für den Straßenverkehr zugelassen. Zu einen wird für ein straßentaugliches Gerät eine "Allgemeine Betriebserlaubnis" (ABE) benötigt, denn nur dann kann man das Fahrzeug versichern. Dass erkennt man auch am Typenschild, welches jedes zugelassene Fahrzeug dieser Art aufweist. Am besten gleich beim Kauf darauf achten. Dazu gehört auch das der Scooter die Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreitet. Zudem sind auf deutschen Straßen nur E-Scooter bis 500 Watt erlaubt. Wer mehr zu den Fakten rund um das kleine praktische Gefährt wissen möchte, kann sich zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/emobilitaet/escooter-diese-regeln-gelten-fuer-elektrotretroller-35716 informieren.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Leer/Emden
Svenia Temmen
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