All Releases
Follow
Subscribe to Polizeiinspektion Leer/Emden

Polizeiinspektion Leer/Emden

POL-LER: Protestieren - aber richtig. Hinweise der Versammlungsbehörden der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 26.01.2024

PI Leer/Emden (ots)

Versammlungen sind anzumelden / Spontandemonstrationen sind Ausnahmefälle

Viele Menschen gehen gerade auf die Straße. Wollen für oder gegen etwas demonstrieren. Doch was muss dabei beachtet werden? Polizei und Versammlungsbehörden möchten aufklären und auch aufgrund einiger Vorfälle in den vergangenen Wochen klarstellen, dass Spontandemos Ausnahmefälle sind und man sich nicht ohne weiteres auf diese Rechte berufen kann

Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat die geschlossenen landwirtschaftlichen Proteste in der Aktionswoche vom 08.01.2024 - 15.01.2024 begleitet. Bereits in diesem Rahmen stellten wir fest, dass sich jenseits der großen und angemeldeten Versammlungsaktionen im landwirtschaftlichen Kontext auch kleinere, nicht angemeldete Versammlungslagen bildeten. Durch die Möglichkeiten, die das Niedersächsische Versammlungsrecht bietet, konnten wir diese Aktionen vor Ort unter den Schutz des Versammlungsrechtes stellen. So wurden jeweils Versammlungsleitende festgestellt und darüber hinaus beschränkende Verfügungen ausgesprochen. Diese Verfahrensweise hat im Zusammenschluss mit allen Teilnehmenden sehr gut funktioniert. Zunehmend stellen die Polizei und die Versammlungsbehörden aber nun fest, dass sich die Organisatoren verschiedener Proteste auf die Möglichkeiten der Spontanversammlung berufen. Und daher sehen wir die Notwendigkeit der Aufklärung, da Spontanversammlungen den Ausnahmefall darstellen und konkreten Voraussetzungen unterliegen.

Wie melde ich eine Demo an?

Versammlungen unter freiem Himmel sind spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzuzeigen. Die für die Anmeldung zuständige Versammlungsbehörde ist entweder die Kommune (z.B. die Stadt) oder der Landkreis, nicht aber die Polizei. Nach erfolgter Anmeldung wird ein Kooperationsgespräch zwischen Versammlungsbehörde, Anmelder, Polizei und ggf. weiteren beteiligte Stellen durchgeführt. Dort können dann alle Einzelheiten besprochen und die Notwendigkeit dieser erläutert werden. In Fällen, in denen kein Kooperationsgespräch stattfindet, wird die Anmeldung mit den beschränkenden Verfügungen nach Aktenlage schriftlich seitens der Versammlungsbehörde dem Anmeldenden zugestellt.

An dieser Stelle wird noch betont: Die Anmeldungen laufen nicht über die Polizei, sondern über die oben genannten Versammlungsbehörden.

Es gibt noch die weitere Begrifflichkeit der sogenannten Eilversammlung. Von dieser ist zu sprechen, wenn die Versammlung zwar geplant wurde, aber die 48-Stunden Anzeigefrist nicht mehr eingehalten werden kann. Hier handelt es sich um einen gesetzlichen Sonderfall. Dieser Fall tritt dann ein, wenn mit einer fristgerechten Anmeldung der Zweck der Versammlung entfallen würde. Im Falle einer Eilversammlung ist eine unverzügliche Anzeige bei der Versammlungsbehörde vorzunehmen, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Bleibt die Anzeige einer Versammlung aus, ist nach aktueller Gesetzeslage die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren vorgesehen. Daher wird dringend um eine frühzeitige Anmeldung von Versammlungen bei den zuständigen Behörden gebeten.

Was ist eine Spontandemo?

Eine Spontanversammlung unterscheidet sich erheblich von den vorstehend erläuterten Begrifflichkeiten. Nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz liegt eine solche Versammlung dann vor, wenn die Bekanntgabe der Versammlung unmittelbar mit deren Beginn zusammenfällt. Dies Bedeutet: Personen treffen aufeinander und führen einen Missstand an und entwickeln in diesem Moment die Idee zur Durchführung einer umgehenden Versammlung. Beispiel: Auf einer Ratssitzung kommt es zu einem Beschluss. Die Besucher der Sitzung sind anderer Meinung und demonstrieren unmittelbar dagegen.

Eine Spontanversammlung ist aber nicht gegeben, wenn sich Personen zum Beispiel via WhatsApp oder per Telefon zu einem Überraschungseffekt verabreden und dann zeitgleich - also geplant- an einer Örtlichkeit als Versammlung erscheinen. Auch ist es keine Spontanversammlung, sich mit Fahrzeugen an einem Ort zu treffen, um dann "spontan" loszufahren.

Ebenso ist es nicht vorgesehen, einige Tage vorher eine Protestaktion anzukündigen und sich darauf zu berufen, diese Aktion zu Beginn als Spontanversammlung bei der Polizei anzuzeigen. Solche Protestaktionen bei der zuständigen Versammlungsbehörde unter Einhaltung der 48-Stunden-Meldefrist anzumelden.

Anmeldung hat Vorteile

Die Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel ist nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern bringt viele Vorteile für den Anmelder, Verantwortliche, Teilnehmende und die gesamte Aktion mit sich. Die Bevölkerung wird so im Vorfeld über die Absichten informiert, verkehrslenkende Maßnahmen können ergriffen werden und der Schutz der Versammlung kann sichergestellt werden. Alleine die Abwehr von Gefahren, die sich zum Beispiel im Straßenverkehr ergeben können, kann durch eine Anzeige bestmöglich gewährleistet werden.

Weitere Informationen zum Thema erhalten sie auf den Internetseiten der Stadt Leer, der Stadt Emden und des Landkreises Leer.

(Diese Meldung ist eine Kooperation der Pressestellen der Städte Leer und Emden, des LK Leer und der Polizeiinspektion Leer/Emden)

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Leer/Emden
Svenia Temmen
Pressestelle
Telefon: 0491-97690 114
E-Mail: pressestelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-ler.polizei-nds.de

Original content of: Polizeiinspektion Leer/Emden, transmitted by news aktuell

More press releases: Polizeiinspektion Leer/Emden
More press releases: Polizeiinspektion Leer/Emden
  • 26.01.2024 – 11:45

    POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 26.01.2024

    PI Leer/Emden (ots) - ++Autos beschädigt und weggefahren++Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr++Fahrzeug trotz Mischkonsum von Alkohol und BTM im Straßenverkehr geführt++ Leer - Autos beschädigt und weggefahren Am 24.01.2024 und am 25.04.2024 kam es im Stadtgebiet von Leer zu einigen Unfall-Beschädigungen an geparkten Fahrzeugen. Am Mittwoch wurde in der ...

  • 25.01.2024 – 14:08

    POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 25.01.2024

    PI Leer/Emden (ots) - ++Pkw beschädigt++Fernzugriff auf Computer++Fehler beim Ausscheren auf der Autobahn++ Emden - Pkw beschädigt Am 23.01.2024 kam es in der Zeit von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr zu der Beschädigung eines Pkw Opel Astra, welcher auf einem Parkplatz an der Gerhart-Hauptmann-Straße 12 abgestellt war. Ein bislang unbekannter Verursacher beschädigte den ...

  • 24.01.2024 – 12:43

    POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 24.01.2024

    PI Leer/Emden (ots) - ++Verkehrsunfallfluchten (2)++Vorfahrt nicht beachtet++ Leer - Verkehrsunfallflucht Am 22.01.2024 kam es in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr an der Groninger Straße zu einem Unfall als ein in Richtung Pferdemarktstraße fahrenden Verkehrsteilnehmer beim Vorbeifahren einen geparkten Pkw VW touchierte und beschädigte. Anschließend entfernte ...