POL-OS: Melle - Erfolg für die Meller Polizei
Melle (ots)
In einem Ermittlungsverfahren wegen des Anbaus von Cannabispflanzen, der Herstellung von Marihuana und des Handeltreibens mit Marihuana in nicht geringer Menge wurde am Donnerstag die gemeinsame Wohnung eines 24 Jahre alten Mannes und einer 20 Jahre alten Frau in Melle, Ortsteil Buer, durch Kräfte des Polizeikommissariats Melle und der Diensthundeführergruppe Osnabrück durchsucht.
Hinweise aus der Bevölkerung hatten zur Aufnahme der Ermittlungen geführt, die Polizei Melle arbeitete akribisch und setzte am Donnerstag den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Osnabrück um.
Bei der Durchsuchung wurden Diensthundeführer aus Osnabrück zur Unterstützung eingesetzt, weil das Paar zwei Kampfhunde in der Wohnung hielt.
Die beiden Beschuldigten wurden in ihrer Wohnung angetroffen. Die Durchsuchung führte zum Auffinden von insgesamt vier technisch professionell ausgestatteten Aufzuchtanlagen (sogenannte Growboxen) für Cannabispflanzen, die in den beiden Schlafzimmerschränken versteckt eingebaut waren. Zum Zeitpunkt der Durchsuchung befanden sich in den Aufzuchtanlagen insgesamt 13 Cannabispflanzen. Darüber hinaus hatten die beiden Beschuldigten bereits aus einem früheren Anbau insgesamt 306 g Marihuana geerntet, das im Wohnzimmer lagerte. Außerdem stellten die Beamten zwei Teleskopschlagstöcke und ein Pfefferspray, sowie die Handys der Beschuldigten sicher.
Das Paar wurde nach der Durchsuchung zur Polizeidienststelle in Melle gebracht und dort erkennungsdienstlich behandelt, sowie verantwortlich vernommen.
Die Frau machte keine Angaben zu den Tatvorwürfen. Ihr Partner hingegen räumte die Tatvorwürfe ein und gab an, zusammen mit seiner Lebensgefährtin in den letzten Monaten bereits insgesamt 26 Cannabispflanzen angebaut und daraus insgesamt ca. 500 g Marihuana gewonnen zu haben. Hiervon habe man in ca. 50 Fällen insgesamt ca. 200 g Marihuana an andere Personen verkauft. Die einzelnen Verkaufsmengen hätten hierbei zwischen ca. 1 g und 25 g gelegen. Das restliche Marihuana habe man selbst konsumiert bzw. sei dieses bei der Durchsuchung sichergestellt worden.
Die beiden Beschuldigten wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt, da keine ausreichenden Haftgründe vorlagen.
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