POL-OS: Melle/Wallenhorst/Bünde/Westerkappeln/Holdorf: Erfolgreiche Ermittlungen der Meller Polizei
Melle (ots)
Die Polizei hat durch umfassende Ermittlungen einem 22-jährigen Mann aus Melle mehrere Straftaten nachweisen können. Ins Rollen kam das Ganze am frühen Morgen des 14.11.2020 auf dem Gelände eines Autohauses an der Osnabrücker Straße in Wallenhorst. Zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes hatten gegen 01.20 Uhr bei einer Kontrolle zwei Unbekannte überrascht, als sich diese gerade an der Abgasanlage eines Mercedes zu schaffen machten. Die beiden Täter konnten zwar unerkannt flüchten, ließen am Tatort jedoch ihr Werkzeug und einen zuvor bereits abgebauten Katalysator eines anderen Pkw zurück. Im Rahmen der eingeleiteten Fahndung entdeckte die Polizei einen in unmittelbarer Tatortnähe abgestellten verschlossenen BMW, der auf den Meller zugelassen war. Da sich bei der Inaugenscheinnahme des Autos bereits erste Hinweise auf eine mögliche Verbindung mit den flüchtigen Tätern ergab, rückten das Fahrzeug und der 22-Jährige in den Fokus der Polizei. Mitte Dezember 2020 wurde der Mann in Melle am Steuer eines weiteren ihm gehörenden Pkw kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass die zwei am Wagen montierten unterschiedlichen Kennzeichen aus Diebstählen aus Melle und Bünde stammten. In der Folge konnte der Mann durch die Ermittlungen der Meller Polizei mit weiteren Straftaten in Verbindung gebracht werden, so dass der Meller in seiner Vernehmung schließlich einige rechtliche Verfehlungen zugab. Zum einen den versuchten Katalysatorendiebstahl in Wallenhorst, für den er jedoch den Namen seines Komplizen nicht nennen wollte, zum anderen die zwei Kennzeichendiebstähle in Melle und Bünde. Unter Verwendung dieser Kennzeichen beging der 22-Jährige zudem zwei Tankbetrüge in Westerkappeln und Holdof. Im Holdorfer Fall füllte der Meller mehrere im Kofferraum befindliche Kanister mit Kraftstoff im Wert von über 200 Euro. Da der BMW des Mellers seit Ende 2020 nicht mehr pflichtversichert war, der Mann den Wagen danach nachweislich aber trotzdem noch bei zahlreichen Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum bewegt hat, wird er sich auch wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.
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