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Polizeiinspektion Osnabrück

POL-OS: Stadt & LK Osnabrück: Auftaktkontrolle "Fahrradfahrende im Straßenverkehr"

Osnabrück (ots)

Im Jahr 2021 legt die Polizei Niedersachsen bei ihrer Verkehrssicherheitsarbeit einen Schwerpunkt auf Fahrradfahrende im Straßenverkehr. Die Polizeiinspektion Osnabrück führte am 13. April eine Schwerpunktkontrolle zu diesem Thema durch. Im Landkreis und der Stadt Osnabrück wurden ganzheitliche Kontrollen des Fahrradverkehrs durchgeführt. Ziel der Kontrollen war die Bekämpfung von Hauptunfallursachen, unter der Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten. Es wurde Fehlverhalten gegenüber Radfahrenden und zu gleichen Maßen Fehlverhalten von Fahrradfahrenden in den Fokus genommen. Neben mündlichen Verwarnungen und der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde ein Schwerpunkt auf den Dialog gesetzt, um eine nachhaltige Wirkung bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zu erreichen. Es wurden insgesamt 305 Fahrradfahrende kontrolliert, 60 davon auf Pedelecs. Ein Großteil der kontrollierten Personen trug keinen Fahrradhelm, es wurden Aufklärungsgespräche geführt, um für die Thematik zu sensibilisieren. Eine Helmpflicht besteht für Fahrräder und Pedelecs weiterhin nicht. Die kontrollierten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zeigten sich häufig einsichtig. Vielfach wurde gegenüber den Kontrollkräften geäußert, dass regelmäßige Kontrolle begrüßt würden. Insbesondere, dass auch das Fehlverhalten des motorisierten Verkehrs zum Nachteil von Fahrradfahrenden durch die Polizei kontrolliert und geahndet wird.

Unterstützt wurden die Kontrollkräfte vom Präventionsteam der Polizeiinspektion Osnabrück, so waren auch tiefere Dialoge zu unterschiedlichen Themen möglich.

Festgestellte Verstöße:

Fahrräder ohne Pedelecs:

   - 18 x Benutzung Mobiltelefon
   - 11 x Beeinträchtigung Gehör
   - 7 x Vorfahrtsverletzung
   - 66 x Nichtbenutzung Radweg
   - 33 x Radweg in falsche Richtung befahren
   - 39 x Befahren Fußgängerzone
   - 22 x sonstige Verstöße

Pedelecs:

   - 2 x Radweg in falsche Richtung befahren
   - 6 x befahren Fußgängerzone

Kraftfahrzeuge:

   - 3 x Missachten Rotlicht
   - 6 x Benutzung Mobiltelefon
   - 2 x Gurt
   - 32 x sonstige Verstöße (Rechtsabbiegen entgegen VZ 214)
   - 1x Straftat Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Osnabrück
Matthias Bekermann
Telefon: 0541/327-2072
E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de

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