POL-OS: Osnabrück: Mehr als 20.000 Euro Schaden nach Schockanruf
Osnabrück (ots)
Am Mittwochvormittag klingelte das Festnetztelefon einer 57-jährigen Osnabrückerin. Am anderen Ende der Leitung meldete sich eine völlig aufgelöste und hysterische Frau, die sich als die Tochter der Osnabrückerin ausgab, der Name wurde genannt. Die Tochter teilte ihrer Mutter verzweifelt mit, dass sie eine schwangere Frau überfahren habe, deren ungeborenes Kind bereits tot sei und die nun ebenfalls in akuter Lebensgefahr schwebe. Weiter führte die Tochter aus, dass die Polizei dringend mit der Mutter sprechen müsse. Das Gespräch wurde übergeben und ein falscher Polizeibeamter befragte die unter Schock stehende Osnabrückerin nach verschiedenen Daten. Kurze Zeit später klingelte das Mobiltelefon der 57-Jährigen, dort meldete sich ein falscher Rechtsanwalt. Dieser berichtete von Ermittlungen gegen die Tochter, es sei aufgrund des Unfalls mit einer Haftstrafe von fünf bis acht Jahren zu rechnen. Allerdings habe er einen Deal mit der Staatsanwaltschaft aushandeln können, gegen eine Kaution von 30.000 Euro käme die Tochter auf freien Fuß. Eine Zahlung des Geldes müsse schnell gehen, das zuständige Gericht und anwesende Pressevertreter würden Druck in dem Fall ausüben. Der Rechtsanwalt führte weiter aus, dass das Handygespräch unbedingt gehalten werden müsse, sonst könne er für die Tochter nichts mehr tun. Die in Panik geratene Osnabrückerin holte bei unterschiedlichen Banken insgesamt mehr als 20.000 Euro ab, der Rechtsanwalt hatte zur Diskretion gemahnt. Angestellte der Bankhäuser wurden leider nicht auf die Kundin aufmerksam.
Obwohl nicht die geforderte Summe aufgebracht werden konnte, kündigte der Rechtsanwalt einen Geldboten an, der Deal mit der Staatsanwaltschaft käme trotzdem zustande. Er ließ sich die Kleidung der Frau beschreiben und einige Zeit später wurde die Osnabrückerin dann vor ihrem Haus von einem unbekannten Mann angesprochen, der sich als Geldabholer zu erkennen gab. Der Mann übernahm das Geld und verschwand ohne weitere Worte. Eine Quittung Geld hatte der Rechtsanwalt in Aussicht gestellt, sobald die Tochter in Freiheit sei. Auch nach der Geldübergabe hielt der falsche Rechtsanwalt das Gespräch, um zu verhindern, dass die Osnabrückerin andere Telefonate führen konnte. Erst rund eine Stunde nach der Geldübergabe endete das Telefonat und die 57-Jährige wählte die Nummer ihrer echten Tochter. So kam der Betrug ans Licht und es wurde Strafanzeige bei der Polizei erstattet.
Die Polizei warnt erneut eindringlich vor betrügerischen Anrufen aller Art. Niemals sollte man sich am Telefon durch schockierende Nachrichten, Drohungen oder sonstige Maschen zur Zahlung von Bargeld, der Aushändigung von Wertsachen oder auch Überweisungen drängen lassen. Haftbefreiende Kautionen, wie sie in den USA verbreitet sind, kommen in Deutschland so gut wie nie vor. Nach einer schweren Straftat oder einem tödlichen Verkehrsunfall würde ein Gericht über eine Untersuchungshaft entscheiden. Wobei diese bei Verkehrsunfällen nur in wenigen Fällen überhaupt zum Tragen kommt. Wer eine schockierende Nachricht erhält, sollte versuchen Ruhe zu bewahren. Ein unterbrochenes Telefonat hat keine negativen Rechtsfolgen. Eine gesunde Skepsis ist immer dann angebracht, wenn man den Anrufer nicht kennt und die Nachricht sehr hochgegriffen klingt. Bevor es zur Zahlung von Geld o. ä. kommt, sollte Rücksprache mit Angehörigen, Bekannten oder im Zweifelsfall sogar der Polizei, gehalten werden. Mit der Wiederbeschaffung übergebener oder überwiesener Geldmittel ist nicht zu rechnen.
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Polizeiinspektion Osnabrück
Matthias Bekermann
Telefon: 0541/327-2072
E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de
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