POL-OS: Fürstenau: Polizeibeamtin nach Widerstandshandlungen dienstunfähig
Osnabrück (ots)
Am frühen Sonntagmorgen, um 05.20 Uhr wurden Kräfte der Polizei Bersenbrück zu einem Einsatz in die St.-Georg-Straße in Fürstenau gerufen. Eine 55-jährige Frau meldete über den Notruf, dass ein alkoholisierter Bekannter nach einem Treffen ihre Wohnung nicht verlassen wollte. Nach Eintreffen erläuterten die eingesetzten Beamten dem 32-Jährigen zunächst die Situation und erteilten ihm einen Platzverweis, welchem er jedoch nur für kurze Zeit Folge leistete. Nach wiederholter Rückkehr an die Anschrift kündigten die Einsatzkräfte dem Mann an, dass der Platzverweis, wenn notwendig, auch zwangsweise durchgesetzt werden könne. Daraufhin wurde der Bersenbrücker höchstaggressiv und beleidigte die Beamten. Unvermittelt griff er den 31-jährigen Polizisten und dessen 24-jährige Kollegin durch Tritte an. Die Beamten brachten den Angreifer zu Boden und legten ihm Handfesseln an. Bis zum Eintreffen der angeforderten Unterstützungskräfte wurde der Beschuldigte in Schach gehalten. Während der statischen Situation trat unvermittelt die 55-jährige Wohnungsinhaberin an den, auf dem Boden liegenden, Widerständler heran und versetzte ihm Fußtritte gegen den Kopf, wodurch dieser verletzt wurde. Die Frau konnte durch die Beamten von der weiteren Tatbegehung abgehalten werden. Den hinzugerufenen Rettungskräften war eine Untersuchung des alkoholisierten Mannes aufgrund dessen aggressiven Verhaltens nicht möglich. Im Nachgang wurde er zum Kommissariat nach Bersenbrück verbracht, wo ihm auf richterliche Anordnung hin eine Blutprobe entnommen wurde. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 1 Promille. Während der gesamten Maßnahmen beleidigte er die Polizisten und wurde im Anschluss entlassen. Die 24-jährige Polizeibeamtin erlitt so schwere Verletzungen, dass sie im Krankenhaus behandelt werden musste und vorläufig nicht mehr dienstfähig ist. Ihr 32-jähriger Kollege erlitt durch die Tritte glücklicherweise keine Verletzungen. Die Polizei leitete mehrere Strafverfahren ein.
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