POL-OS: Osnabrück: Polizei kontrollierte zu schnellen Motorradfahrer auf manipulierter Maschine
Osnabrück (ots)
Durch sogenanntes Poserverhalten erregte ein Motorradfahrer am Dienstagmittag die Aufmerksamkeit zweier Zivilpolizisten. Auf dem Erich-Maria-Remarque-Ring drehte der Fahrer zweimal den Motor seiner Honda hoch, um dadurch eine höhere Lautstärke zu erzeugen. Die Beamten folgten dem Kradfahrer mit ihrem Videomessfahrzeug in Richtung Berliner Platz. Auf diesem Weg schlängelte sich der Mann mit leicht überhöhter Geschwindigkeit und riskanter Fahrweise durch den dichten Verkehr. Im weiteren Verlauf konnten die Polizisten ihn mit 70 km/h anstatt der erlaubten 50 km/h im Innenstadtbereich messen.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle fanden die Beamten noch einige unzulässige Änderungen am Motorrad, welche sie genauer unter die Lupe nahmen. Neben dem folierten Scheinwerfer, welcher die Ausleuchtung des Abblendlichts, vor allem zur Nachtzeit oder bei schlechtem Wetter, erheblich beeinträchtigt, war auch ein vom Serienzustand abweichender Endschalldämpfer verbaut. Einen Zulässigkeitsnachweis konnte der 28-jährige Fahrer dafür nicht vorweisen. Zudem stellten die Beamten fest, dass im Endschalldämpfer der vorgeschriebener "Dezibel-Killer" fehlte. Diesen führte der Osnabrücker im Staufach unterhalb der Sitzbank mit. Auch dieser entsprach nicht den Vorschriften. Das Bauteil war nachträglich unzulässig manipuliert worden, in dem die Öffnungen vergrößert wurden. Eine Messung der Lautstärke ergab, dass die Maschine fünf Dezibel lauter war, als erlaubt.
Durch die festgestellten Manipulationen war die Betriebserlaubnis des Motorrads erloschen, sodass dem Fahrer die Weiterfahrt bis zur Beseitigung der Mängel untersagt wurde. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren bzgl. der Geschwindigkeitsüberschreitung, des Erlöschens der Betriebserlaubnis mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und Umwelt sowie der unnötigen Lärmverursachung durch sein Poserverhalten wurde eingeleitet. Die zuständige Zulassungsstelle wurde über die vorgefundenen unzulässigen Änderungen in Kenntnis gesetzt.
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