POL-OS: Osnabrück (Stadt & LK): Karneval im Osnabrücker Land
Osnabrück (ots)
Die tollen Tage stehen ins Haus. Nicht nur in den bundesdeutschen Hochburgen, auch in Stadt und Landkreis Osnabrück wird gefeiert, was die Tradition hergibt. Doch trotz aller Karneval-Verrücktheit ist nicht jeder Spaß erlaubt.
Verbotene Kostüme? Ein Gesetz, das bestimmte Kostüme explizit verbietet, gibt es nicht. Dennoch gilt auch im Karneval eine Ausnahme: Echte Dienstkleidung von Polizisten darf wegen der Verwechslungsgefahr nicht getragen werden. Ebenso verboten sind sämtliche verfassungsfeindliche Symbole und volksverhetzende Kostüme. Wer als Adolf Hitler geht, macht sich also strafbar. Zu den verbotenen Zeichen zählen unter anderem solche der Nazis oder des Ku-Klux-Klan und sämtliche Abkürzungen dafür. Kostümiert Auto fahren ist übrigens nicht grundsätzlich verboten. Allerdings darf die Verkleidung weder Sicht noch Gehör beeinträchtigen. Wer maskiert einen Unfall baut, wird in der Regel sowohl vom Staat, als auch von Versicherungen zur Kasse gebeten.
Dies bitte nicht! Die Polizei warnt in Zeiten von Terrorismusgefahr vor Verkleidungen als Terrorist oder ähnlichen Maskierungen. Verboten sind sie nicht, allerdings können auch sie zu Verwechslungen und Angst unter den Mitfeiernden führen. Sämtliche Wasserpistolen und ähnlich deutlich nicht als echte Waffen erkennbare Spielzeuge sind erlaubt. Ausdrücklich verboten - per Gesetz, also nicht nur im Karneval - sind sogenannte Anscheinswaffen. Also Waffen, die ihren echten Vorbildern täuschend ähnlich sehen. Dazu zählen auch unbrauchbar gemachte echte Schusswaffen. Wer dennoch solche Waffen mitbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro bestraft werden kann. Die Polizei Osnabrück weist darauf hin, dass selbstverständlich auch das Mitbringen echter Waffen verboten ist! Und zwar auch, wenn der Besitzer im Besitz des kleinen Waffenscheins ist. Ebenso untersagt ist das Mitbringen von Reizgas.
Besser nicht mit dem Auto oder E-Scooter fahren, wenn man Alkohol getrunken hat. Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille wird es spätestens strafbar. Auch Fahrradfahrer sollten ihr Limit kennen. Die Polizei wird auch während der Karnevalstage Kontrollen durchführen.
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Matthias Bekermann
Telefon: 0541/327-2071
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