Landeskriminalamt Niedersachsen
LKA-NI: Verfahren gegen Daniela K., Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg - Ermittlungen werden ausgeweitet
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Hannover (ots)
Die Staatsanwaltschaft (StA) Verden und das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen bitten bei der Fahndung nach Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg die Bevölkerung erneut um Mithilfe und veröffentlichen dazu u. a. ein Video eines der Gesuchten und Informationen zum aktuellen Ermittlungsstand: Seit 2015 ermitteln die beiden Behörden gegen Daniela K., Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg wegen versuchten Mordes sowie versuchten und vollendeten schweren Raubes. Die Taten haben sich im Zeitraum von 1999 bis 2016 ereignet. Die aktuellen Ermittlungen haben dazu geführt, dass dem Trio nun weitere Straftaten vorgeworfen werden.
Die StA Verden und das LKA Niedersachsen haben derzeit den hinreichenden Verdacht, dass das Trio für weitere Taten in Betracht kommt, insgesamt geht die Staatsanwaltschaft von 13 versuchten und vollendeten schweren Raubdelikten aus, die dem Trio zugerechnet werden können (siehe Auflistung der Taten). Den drei Beschuldigten wird nun auch u. a. erpresserischer Menschenraub vorgeworfen. Sie sollen aufgrund gemeinsamen Tatplans arbeitsteilig handelnd am 23.08.2014 in Elmshorn und am 02.01.2015 in Osnabrück die Kassenbüros von Einkaufsmärkten überfallen haben. Dabei sollen sie Mitarbeiter unter Vorhalt einer Pistole bzw. eines Elektroschockers zur Herausgabe von Geld bewegt haben.
Den Beschuldigten Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub wird darüber hinaus die Begehung eines weiteren schweren Raubes vorgeworfen, indem sie am 14.04.2009 in Löhne-Ulenburg einen Einkaufsmarkt überfallen haben sollen. Auf Antrag der StA Verden hat das zuständige Ermittlungsgericht die Haftbefehle wegen dieser Taten entsprechend erweitert. Weiterhin sind die Beschuldigten verdächtig, am 02.11.2004 in Leverkusen, am 30.09.2011 in Celle, am 24.12.2012 in Stade und am 19.10.2015 weitere Kassenbüros von Einkaufsmärkten überfallen zu haben. Der Gesamtschaden durch diese 13 Taten beläuft sich auf mehr als 2,7 Millionen Euro.
Im Zusammenhang mit zwei Fällen liegen den Ermittlungsbehörden Belege vor, die einen Hinweis darauf geben, dass vor den Taten Wohnobjekte angemietet wurden, um von dort aus die späteren Tatorte auszukundschaften bzw. um sich für die Tatvorbereitungen in der Nähe aufhalten zu können. Konkret handelt es sich hierbei um die Taten in Stuhr und Hildesheim. Es besteht der Verdacht, dass Daniela K. sich als Sarah (Tat in Stuhr) und Lucia (Tat in Hildesheim) ausgegeben und hierbei zur Anmietung möglicherweise gefälschte Ausweisdokumente vorgelegt haben könnte. Diese Dokumente werden nun verbunden mit den Fragestellungen veröffentlicht:
- Wer kann Angaben zu den gefälschten Ausweisdokumenten machen? - Wer hat an die Tatverdächtigen eine Wohnung bzw. ein Gebäude vermietet? - Bei welchen weiteren Taten wurden ebenfalls Objekte an die Beschuldigten vermietet?
Darüber hinaus dauern die Fahndungsmaßnahmen zu den beiden gesuchten Tatverdächtigen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg an. Das LKA Niedersachsen wertet im Auftrag der StA Verden weiterhin eine Vielzahl von Beweismitteln aus. Darunter befinden sich auch digitale Spuren in einer Größenordnung von 17 Terabyte (Stand 08/24). Das entspricht ausgedruckt bis zu 86.000.000.000 DIN A4 Seiten.
Unter diesen digitalen Spuren befinden sich auch Fotos, die mutmaßlich Burkhard Garweg in einer Wohnung in Hildesheim zeigen, die für Vorbereitungshandlungen benutzt worden ist. Diese Fotos zeigen den Gesuchten in der Spiegelung des Fensters. Sie wurden wahrscheinlich im Januar 2016 aufgenommen.
Bei der weiteren Auswertung der digitalen Asservate haben die Fahnderinnen und Fahnder ein Video gefunden, welches ebenfalls mutmaßlich Burkhard Garweg zeigt. Dieses zeigt ihn offenbar im Jahr 2020 auf einem Gelände mit Fahrzeugen sowie Wohnwagen, welche im Hintergrund stehen. In dem Video richtet der Beschuldigte Garweg seine Worte an eine "Karin" bzw. "Carin" und wünscht ihr viel Erfolg bei der Prüfung. Aus dem vorliegenden Bewegtbild wird die Mimik und Gestik sowie die Aussprache des mutmaßlichen Räubers deutlich. Die Fahnderinnen und Fahnder erhoffen sich dadurch neue Hinweise, die zur Ergreifung des Gesuchten führen. Darüber hinaus fragen sie die Bevölkerung:
- Wer ist "Karin" bzw. "Carin"? - In welchem Zusammenhang steht sie zu Burkhard Garweg?
Durch die Asservatenauswertung wissen die Ermittlungsbehörden inzwischen, dass Burkhard Garweg in der Zeit von 2008 bis 2016 mit einer Lebensgefährtin in einer Wohnung im Berliner Stadtteil Neukölln gelebt hat. Danach ist er auf ein Gelände am Markgrafendamm gezogen. Zudem gibt es Hinweise, dass der Gesuchte sich immer wieder für eine gewisse Zeit in Hamburg aufgehalten haben dürfte. Die Fahnderinnen und Fahnder gehen davon aus, dass sich Burkhard Garweg nach wie vor in Deutschland aufhält und über einen erheblichen Unterstützerkreis in der linken Szene verfügt. In diesem Zusammenhang haben die Ermittlungsbehörden auch zeugenschaftliche Vernehmungen ehemaliger RAF-Terroristen durchgeführt.
Darüber hinaus hat Burkhard Garweg offenbar in seiner Zeit in Berlin eine Fotografenschule besucht. Die Ermittlungsbehörden halten es für wahrscheinlich, dass er durch die erworbenen Erkenntnisse zumindest zeitweise als Fotograf gearbeitet haben könnte. Auch hier fragen die Ermittlerinnen und Ermittler:
- Wer hat Informationen über eine Fotografentätigkeit des Burkhard Garweg?
Die StA Verden und das LKA Niedersachsen haben auch Erkenntnisse darüber erlangt, dass Burkhard Garweg zahlreiche Verhältnisse zu Frauen gehabt haben könnte. Die Ermittlungsbehörden bitten daher die Frauen, die eine Beziehung zu Burkhard Garweg unterhalten haben, sich mit dem LKA Niedersachsen in Verbindung zu setzen.
Hinweise nimmt das LKA Niedersachsen unter der Rufnummer 0511 9873-7400 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Auch das anonyme Hinweisgeberportal BKMS® ist weiterhin geschaltet und unter folgendem Link erreichbar: https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=G75VZW&c=-1&language=ger
Die Identität der Hinweisgebenden ist bei der Nutzung von BKMS® absolut geschützt. Für die Nutzung des Systems ist sie weder erforderlich noch von Bedeutung. Es erfolgt eine automatische Anonymisierung der Hinweise und Dialoge und bietet keinerlei Möglichkeit der Rückverfolgung.
Da die flüchtigen Beschuldigten bewaffnet sein könnten, rät das LKA Niedersachsen den Bürgerinnen und Bürgern dringend davon ab, die Gesuchten selbst anzusprechen.
Hinweis: Die Staatsanwaltschaft Verden, vertreten durch Herrn Schanz, wird mit diesen Erkenntnissen auch heute, 11.09.2024, in der ZDF-Sendung Aktenzeichen XY auftreten.
Die Ursprungsmeldungen finden Sie hier:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/105578/5820751 (11.07.2024) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/105578/5814844 (03.07.2024) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/105578/5744579 (27.03.2024) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/105578/5726794 (03.03.2024) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/105578/5726748 (03.03.2024) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/105578/5726431 (03.03.2024) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/105578/5726367 (02.03.2024) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/105578/5725266 (29.02.2024) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/105578/5725179 (29.02.2024) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/105578/5723584 (28.02.2024) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/105578/5723340 (27.02.2024) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/105578/5723141 (27.02.2024)
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Niedersachsen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Philipp Hasse
Telefon: 0511 / 9873-1031
E-Mail: pressestelle@lka.polizei.niedersachsen.de
www.LKA.Niedersachsen.de
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