Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
IM-MV: Abschiebung in die Russische Föderation rechtmäßig/Innenministerium weist Kritik des Flüchtlingsrates Hamburg zurück
Schwerin (ots)
Das Innenministerium weist die vom Flüchtlingsrat aus Hamburg heute in einer Pressemitteilung erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der Abschiebung eines ehemaligen Asylbewerbers aus der Russischen Föderation, dessen Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde entschieden zurück. Die Abschiebung erfolgte heute in einem Charter vom Flughafen Berlin nach Moskau. Zuvor wurde die Person von der Landespolizei in Amtshilfe für die Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen in den Ausreisegewahrsam nach Hamburg gebracht. Der Betroffene hatte zuvor angekündigt, sich unter zu Hilfenahme von Gegenständen der Abschiebung zu widersetzen. Dies konnte durch die Polizistinnen und Polizisten verhindert werden.
"Die Vorwürfe des Flüchtlingsrates Hamburg sind haltlos und entbehren jedweder Grundlage", so Innenminister Lorenz Caffier. "Mehrere Gerichte haben mit ihren Entscheidungen über die eingelegten Rechtsmittel die Rechtsmäßigkeit der Abschiebung bestätigt."
Gegen die behördliche Anordnung, die Ausreisepflicht zu vollziehen, hatte der russische Staatsangehörige ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Greifswald angestrengt und dieses unter anderem damit begründet, nicht reisefähig zu sein. Der Antrag wurde durch das Verwaltungsgericht und ein weiterer Antrag in der nächsten Instanz vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Eine Haftbeschwerde gegen die Unterbringung im Ausreisegewahrsam vor dem Landgericht scheiterte ebenfalls. Insbesondere die Feststellung des Verwaltungsgerichts Greifswald, dass eine vorrübergehende Familientrennung durch fehlende Mitwirkung des Betroffenen bei der Passersatzbeschaffung durchaus im Bereich des Zumutbaren ist, führt die Behauptungen des Flüchtliongsrates aus Hamburg, es sei menschenrechtswidrig abgeschoben worden, ad absurdum. Auch die Behauptung des Flüchtlingsrates Hamburg hinsichtlich einer mangelnden medizinischen Betreuung entbehrt jeder Grundlage. Der Betroffene wurde noch am 17.11.2018 einer amtsärztlichen Untersuchung zugeführt, die die Reisefähigkeit bestätigte. Gleichwohl erfolgte eine durchgehende medizinische Begleitung während der gesamten Abschiebungsmaßnahme.
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