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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

IM-MV: Regelwerk zur Doppik-Vereinfachung in Kraft

Schwerin (ots)

In einem umfassenden Reformprozess hat das Ministerium für Inneres und Europa das Regelwerk zur kommunalen Haushaltswirtschaft, die Doppik, überarbeitet. Dieser Reformprozess ist mit dem Inkrafttreten des sog. Doppik-Erleichterungsgesetzes, der Doppik-Erleichterungsverordnung sowie der Verwaltungsvorschrift zur Doppik einschließlich ihrer Anlagen am 1. August 2019 zum Abschluss gekommen.

Mit der Überarbeitung des Regelwerks hat das Ministerium für Inneres und Europa dem Anliegen der Verwaltungspraxis und insbesondere der ehrenamtlichen Gemeindevertreter nach einer Vereinfachung, verbesserten Transparenz sowie einem höheren Maß an Rechtssicherheit bei der Anwendung haushaltswirtschaftlicher Regelungen Rechnung getragen. Zwar waren die untergesetzlichen Vorschriften zur Doppik bereits im Jahr 2016 umfassend evaluiert worden, dies erschien aus der Sicht der Praxis aber nicht ausreichend.

An dem Reformprozess haben u.a. die kommunalen Landesverbände und Experten aus dem kommunalen Raum mitgewirkt. Minister Caffier erklärt: "Ich bedanke mich bei allen Mitstreitern für das Engagement und die konstruktive Zusammenarbeit. Ohne das Erfahrungswissen der Praktiker wäre die Reform nicht möglich gewesen."

   Wesentliche Neuregelungen sind z.B.:
   - Ein Gesamtabschluss ist künftig verpflichtend nur noch für die 
     kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte vorgesehen; alle 
     anderen Kommunen können zwischen einem Gesamtabschluss und einem
     Beteiligungsbericht wählen.
   - Der Umfang des Jahresabschlusses wird deutlich reduziert.
   - Die Genehmigungspflicht für Stellenpläne entfällt.
   - Gemeinden mit kurzfristigen Haushaltsproblemen müssen kein 
     Haushaltssicherungskonzept mehr beschließen.
   - Für Ämter entfallen die Verpflichtungen zum Ausgleich des 
     Ergebnishaushalts und zur Einhaltung des Überschuldungsverbots.
   - Die Haushaltssatzung wird transparenter, zukünftig ist auf den 
     ersten Blick erkennbar, ob der Haushalt ausgeglichen ist.
   - Die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung wurden 
     rechtssicherer gestaltet.
   - Der Ausgleich des Ergebnishaushalts wird durch neue 
     genehmigungsfreie Deckungsmöglichkeiten für einen Fehlbetrag aus
     dem Eigenkapital erleichtert.
   - Die für die Haushaltswirtschaft verbindlichen Muster werden 
     reduziert, verschlankt und übersichtlicher gestaltet.

Für die Anwendung der neuen Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift gilt eine Übergangsregelung: Die Haushaltswirtschaft bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020, bei Doppelhaushalten bis einschließlich des Haushaltsjahres 2021, kann bis auf eine Ausnahme, die sich auf die Haushaltssatzung bezieht, noch nach den bisher maßgeblichen Rechtsvorschriften erfolgen. Damit wird berücksichtigt, dass einzelne Kommunen die erforderliche Softwareumstellung nicht rechtzeitig für die bevorstehende Haushaltsplanung realisieren können.

Das geänderte Regelwerk ist im Regierungsportal unter Landesregierung/Ministerium für Inneres und Europa/Kommunales/Doppik veröffentlicht.

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender@im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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