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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

IM-MV: Zahl der Kampfmittel-Soforteinsätze hat 2019 deutlich zugenommen
Innenminister Caffier: Auch über 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs noch eine Mammutaufgabe

Schwerin (ots)

Der Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern (MBD M-V) war auch im Jahr 2019 wieder aktiv, um bei ungeplanten Einsätzen (sog. "Soforteinsätze") die zufällig entdeckten Kampfmittel unschädlich zu machen. "Die Kampfmittelbeseitigung ist auch über 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs immer noch eine Mammutaufgabe. Und das wird auch noch die nächsten Jahrzehnte so bleiben", sagte Innenminister Lorenz Caffier.

In insgesamt 467 Fällen wurden zusammen 13,5 Tonnen Kampfmittel geborgen (die höchste Gesamtmasse bei Soforteinsätzen seit dem Jahr 2005), in 293 Fällen waren dies ehemals reichseigene Kampfmittel (Deutsches Reich bis 1945), in 19 Fällen ehemalige alliierte Kampfmittel und in den restlichen Fällen sonstige Kampfmittel (neuzeitliche Kampfmittel, zivile Munition) sowie sichergestellte Pyrotechnik und sonstige munitionsähnliche Gegenstände.

Die Einsätze wurden von den Mitarbeitern der vier Standorte des MBD M-V durchgeführt. Hierbei hatte der Zuständigkeitsbereich Schwerin mit 170 Einsätzen den höchsten Anteil, es folgen Mirow (112), Mellenthin (106) und Jessenitz (79 Einsätze).

Das Fundaufkommen pro Einsatz erstreckt sich hierbei von Einzelfunden (einzelne Infanteriepatrone) mit 10 Gramm über Bombenfunde mit jeweils 250 kg und 500 kg Masse für ein einzelnes Kampfmittel bis hin zu komplexen, mehrtägigen Einsätzen. So wurden z.B. aus dem Trichtergelände einer gesprengten Munitionsanstalt bei Fürstensee in fünf Arbeitstagen 2,1 Tonnen Granaten oder aus einer Munitionsvergrabung bei Dassow in fünf Arbeitstagen insgesamt 2,46 Tonnen Kampfmittel geborgen (die Nachsuche durch eine beauftragte Fachfirma ergab weitere 885 Kampfmittel).

Allerdings darf die Gefährlichkeit der zum Teil nur wenige Gramm Sprengstoff enthaltenden kleinen Kampfmittel nicht unterschätzt werden. Bei der unkontrollierten Explosion einer Handwaffenpatrone ist schon mit schweren Verletzungen zu rechnen. Die Detonation einer 2 cm Sprenggranate mit nur 10 Gramm Sprengladung führt in der Regel zu tödlichen Verletzungen. Auch bei den o.a. Kampfmittelfunden waren einige, die nach Einschätzung der Fachleute des MBD M-V aufgrund fehlender Handhabungs- und Transportfähigkeit noch am Fundort gesprengt werden mussten.

Innenminister Lorenz Caffier rechnet damit, dass die Aufwendungen zur Abwehr der von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren noch lange nicht reduziert werden können. Erfreut zeigt sich der Minister darüber, dass es keine Unfälle bei der Kampfmittelbeseitigung gegeben hat. Er führt dies auf die gute Ausbildung, die Umsicht und Professionalität sowohl des Personals des Munitionsbergungsdienstes M-V als auch der beauftragten zivilen Räumfirmen zurück.

Die Gesamtkosten für diese Einsätze beliefen sich auf fast 170.000 Euro (Personalkosten und Technikkosten wie Fahrtkosten, Einsatz von Spezialtechnik), insgesamt waren die Fachleute des MBD M-V bei diesen Einsätze 3.132 Stunden unterwegs und haben dabei 61.591 Kilometer zurückgelegt.

Das Fundaufkommen der Soforteinsätze ist wie in den vergangenen Jahren über das gesamte Land verteilt. Schwerpunkte sind die bekannten und im Kampfmittelkataster dokumentierten Belastungsflächen. Im Kampfmittelkataster wird auch jeder einzelne Soforteinsatz mit allen relevanten Daten, wie z.B. Stückzahl und Art der geborgenen Kampfmittel erfasst. Seit der Einführung im Jahr 2000 sind dies rund 9.248 Einsätze mit insgesamt über 199 Tonnen Kampfmitteln. Diese Dokumentation dient u.a. auch der Verifikation der bislang bekannten Angaben von kampfmittelbelasteten Flächen. Daneben bietet sie z.B. konkrete Hinweise auf auffällige Häufungen von Soforteinsätzen und sich daraus möglicherweise ergebenden Handlungsbedarf.

Die Anzahl der Soforteinsätze ist in den vergangenen Jahren insgesamt betrachtet leicht rückläufig, hat aber seit 2017 (333 Einsätze) und 2018 (398 Einsätze) im Jahr 2019 wieder (467 Einsätze) deutlich zugenommen. Ebenso hat die Masse der bei diesen Einsätzen geborgenen Kampfmittel überproportional zugenommen (2017: 3,8 Tonnen, 2018: 7,4 Tonnen, 2019: 13,5 Tonnen).

Ein weiterer Aspekt ist die seit Jahren durch den MBD M-V vorangetriebene vorsorgliche Absuche von Baugeländen in kampfmittelbelasteten Flächen vor dem Bodeneingriff durch Baufirmen. In einigen Bereichen, wie z.B. in der Landeshauptstadt Schwerin, wird durch die zuständige Bauordnungsbehörde eine Baugenehmigung in kampfmittelbelasteten Flächen erst dann erteilt, wenn vorher die Gefährdung durch Kampfmittel beseitigt wurde. Hierzu werden die durch den MBD M-V bereitgestellten Daten aus dem Kampfmittelkataster des Landes genutzt, um die Kampfmittelbelastungsflächen zu lokalisieren. Dies führt dazu, dass in Schwerin seit Jahren keine "Zufallsfunde" von Bombenblindgängern mehr erfolgen.

Die vom MBD M-V initiierte Neufassung der Kampfmittelverordnung soll u.a. diese Vorgehensweise im gesamten Land verbindlich machen, so dass das unkontrollierte Freilegen von Kampfmitteln bei Bauarbeiten mit der damit verbundenen Gefährdung des Baupersonals zukünftig landesweit vermieden wird.

Der MBD M-V hält für die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Einsätze in den vier Außenstellen auch nach Dienstschluss zwei Teams in Rufbereitschaft, die rund um die Uhr und an Sonn- und Feiertagen zur Verfügung stehen, um kurzfristig reagieren zu können. Durchschnittlich mehr als 1x pro Tag muss ein Team zu einem Einsatz ausrücken, um zufällig durch unbeteiligte Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns aufgefundene Kampfmittel beseitigt werden müssen.

Die Finanzierung dieser Einsätze ist in der Kampfmittelbeseitigungskostenverordnung festgelegt, in der Regel sind diese für den meldenden Bürger bzw. den Grundstückseigentümer als Gefahrenabwehrmaßnahme kostenfrei*).

Daher sollte jede Person, die einen kampfmittelverdächtigen Gegenstand findet, immer den Grundsatz beherzigen:

1. Nicht berühren, anfassen oder Lage verändern 2. Information der Polizei oder der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde, 3. diese informiert den MBD M-V, der das Problem beseitigt.

Informationen zur Arbeit des Munitionsbergungsdienstes M-V sind auch abrufbar unter der Internetadresse http://www.brand-kats-mv.de/Munitionsbergung/

*) Lediglich in den Fällen, in denen die Maßnahmen durch schuldhaftes Verhalten des Eigentümers erforderlich wird (z.B., wenn ein "Sammler" Kampfmittel im Wald findet und mit nach Hause nimmt und dadurch den Einsatz verursacht) oder für Eigentümer kampfmittelbelasteter Liegenschaften, die diese mit einer entsprechenden Ausschlussklausel erworben haben werden die Leistungen in Rechnung gestellt.

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Marion Schlender
Telefon: 0385/5882003
E-Mail: marion.schlender@im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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