Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
IM-MV: Bundesrat billigt mit Stimme von M-V Verordnung zu Mindeststandards beim Internetzugang
Schwerin (ots)
Der Bundesrat hat heute mit der Stimme Mecklenburg-Vorpommerns die "Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten" (TKMV) der Bundesnetzagentur gebilligt. Für die Länderkammer wie für Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel ist das ein erster Schritt in die richtige Richtung - mit noch viel Luft nach oben.
Christian Pegel: "Grenzwerte sind viel zu niedrig"
"Bislang hatten die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land einen gesetzlichen Anspruch auf eine Telefonleitung. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes im vergangenen Jahr wurde erstmals das Recht auf Versorgung auch mit Internet zementiert - allerdings ohne verbindliche Grenzwerte, auf die man sich für das Einfordern dieses Anspruchs berufen könnte. Diese Grenzwerte werden in der heute gebilligten Verordnung festgelegt. Sie sind allerdings aus unserer Sicht viel zu tief angesetzt. Dass zum Beispiel eine ganze Familie im Home-Office arbeiten kann, einschließlich paralleler Videokonferenzen, ist damit nicht gewährleistet", kritisiert der Minister und führt weiter aus:
"Wir in Mecklenburg-Vorpommern sind seit 2016 intensiv dabei, bei uns im Land mit Hilfe der Bundesförderung vor allem im ländlichen Raum Glasfaserkabel für zukunftsfähiges Internet zu verlegen. Mit den Geldern von Bund und Land stehen dafür aktuell mehr als 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung. In Gegenden, in denen bisher noch nicht ei-genwirtschaftlich oder gefördert ausgebaut wurde und auch in naher Zukunft nicht wird, kann die Bundesnetzagentur nun die dort agierenden Telekommunikationsunternehmen immerhin verpflichten, zur Umsetzung der Verordnung ein Mindestangebot bereitzustellen."
Forderung an Bundesregierung: Zügig anpassen!
Dass die Verordnung den Erwartungen an schnelles Internet nicht gerecht werde, formulierte die Länderkammer in einer begleitenden Entschließung. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, die Grenzwerte für die Mindestversorgung den stetig steigenden technischen Anforderungen an Internetzugang und Telefonie zügig anzupassen. Dazu soll sie noch in diesem Jahr eine Studie vorlegen, wie viele Haushalte unterversorgt sind und wie es bei diesen mit den Anschlussmöglichkeiten aussieht. Ein besonderes Augenmerk soll auf die spezielle Situation der Haushalte mit Kindern gelegt werden, in denen Home-Schooling und parallel Home-Office möglich sein sollten.
Die Verordnung hat mit Zustimmung des Bundesrats heute alle erforderlichen Gremien passiert und tritt mit der Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt rückwirkend zum 1. Juni 2022 in Kraft. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrats befasst. Fristen gibt es dafür nicht.
Hintergrund
Laut heute beschlossener Verordnung müssen die Telekommunikationsanbieter Bandbreiten von mindestens 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download und mindestens 1,7 Mbit/s im Upload gewährleisten. Internetkunden, die Zweifel haben, ob ihr Anbieter diese Werte erfüllt, können dies unter www.breitbandmessung.de prüfen lassen und gegebenenfalls monieren. Mehr zur Verordnung finden Sie auf der Webseite des Bundesrats dazu (https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/22/1022/1022-pk.html#top-21).
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