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IM-MV: Vier Gemeinden in MV erhalten eigene Flagge

Schwerin (ots)

Die Gemeinden Krackow (Landkreis Vorpommern-Greifswald), Hohen Pritz, Toddin (beide Landkreis Ludwigslust-Parchim) und Perlin (Landkreis Nordwestmecklenburg) erhalten jeweils eine eigene Flagge. Ein entsprechendes Genehmigungsschreiben hat das Innenministerium versandt.

"Ab sofort können diese Gemeinden Flagge für ihre Heimat zeigen. Ich freue mich für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden - und natürlich für die Gemeinden, die mit einer solchen Möglichkeit ein tolles Zeichen für Heimatverbundenheit setzen und dadurch auch die Verbundenheit mit der jeweiligen Gemeinde stärken", so Landesinnenminister Christian Pegel.

Die Flagge der Gemeinde Krackow wird wie folgt beschrieben: "In Silber ein blauer 14/90 der Breite des Flaggentuches ausmachende Wellenschräglinksbalken, begleitet oben von einem rechtsgewendeten schwarzen Flügel schlagenden Raben, unten von einem blauen schräglinken sechssprossigen Steigbaum mit schwarzen Konturen. Die Breite des Flaggentuches verhält sich zur Länge wie 3 zu 5."

Die Flagge der Gemeinde Hohen Pritz wird wie folgt beschrieben: "Die Flagge der Gemeinde Hohen Pritz ist zweimal von Gold, Blau und Gold gespalten. Die goldenen Streifen nehmen jeweils 1/5, der mittlere blaue Streifen 3/5 der Breite des Flaggentuchs ein. In der Mitte des blauen Streifens liegt das schwarz konturierte Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5."

Die Flagge der Gemeinde Toddin wird wie folgt beschrieben: "Die Flagge der Gemeinde Toddin ist gleichmäßig längsgestreift von Gelb und Rot; in der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils zwei Drittel der Höhe des gelben und des roten Streifens übergreifend, das Gemeindewappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3."

Die Flagge der Gemeinde Perlin wird wie folgt beschrieben: "Die Flagge der Gemeinde Perlin ist zweimal von Blau, Gold und Rot gespalten. Die blauen und roten Streifen nehmen jeweils 1/5, der mittlere goldene Streifen 3/5 der Breite des Flaggentuchs ein. In der Mitte des goldenen Streifens liegt das schwarz konturierte Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5."

Die Gemeinde kann die Flagge künftig vor den Dienstgebäuden hissen.

Hintergrund

Das Verfahren für die Annahme von Hoheitszeichen ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können. Einen Kalender der regelmäßigen Beflaggungstage sowie nützliche Informationen zur Beflaggung finden Sie auf der Webseite der Landesregierung.

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385/58812003
E-Mail: presse@im.mv-regierung.de
https://www.regierung-mv.de

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