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IM-MV: Bilanz 2024: Land unterstützt Kommunen mit knapp 43 Millionen Euro Konsolidierungshilfen

Schwerin (ots)

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt ein unbürokratisches Entschuldungsprogramm für Kommunen mit Haushaltsproblemen bereit. Mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG M-V) 2020 können finanzielle Hilfen des Landes in Form von Konsolidierungszuweisungen und Sonder- und Ergänzungszuweisungen zur nachhaltigen Unterstützung der Kommunen bei der Rückführung von Defiziten aus Vorjahren dienen und den Städte sowie Gemeinden beim angestrebten Haushaltsausgleich helfen. Zum 31. Dezember 2023 beliefen sich die Haushaltsdefizite der kreisangehörigen Gemeinden auf rund 68 Millionen Euro, von 720 kreisangehörigen Gemeinden erreichten 146 den Ausgleich der Finanzrechnung nicht.

"Dass diese gesetzliche Möglichkeit richtig und wichtig für unsere Kommunen ist, zeigt, dass sowohl 67 kreisangehörige Kommunen als auch der Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Landeshauptstadt Schwerin in 2024 das Mittel der Konsolidierungshilfe nach § 27 FAG M-V genutzt haben. Das Innenministerium hat im Haushaltsjahr 2024 insgesamt knapp 43 Millionen Euro ausgezahlt und damit den Konsolidierungsprozess unserer Kommunen unterstützt", sagt Kommunalminister Christian Pegel.

Konsolidierungszuweisungen können Kommunen beantragen, die selbst einen Überschuss zur Rückführung ihrer Defizite aus Vorjahren erwirtschaften. "Für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss im Finanzhaushalt gibt das Land im Folgejahr - grundsätzlich - einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit zum Stichtag 31. Dezember 2021 abgebaut ist", erklärt der Minister. Sonder- und Ergänzungszuweisungen erhalten besonders finanzschwache Kommunen, wenn es ihnen trotz Konsolidierungsanstrengungen längerfristig nicht gelingt, Überschüsse zu erwirtschaften, weil nicht einmal jahresbezogen der Haushaltsausgleich erreicht werden kann.

Mit dem FAG-Änderungsgesetz 2024 wurde eine Sonderzuweisung für investive Zwecke geschaffen, die in den Antragsjahren 2024 bis 2027 zusätzlich zu den Hilfen zum Haushaltsausgleich und den Sonderzuweisungen gewährt wird. Die Neuregelung fördert die Eigeninvestitionskraft der Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden. "Die betroffenen Kommunen haben bisher überwiegend darauf verzichtet, einen Teil ihrer Schlüsselzuweisungen für Investitionen zu verwenden, um den Konsolidierungsprozess nicht zu gefährden beziehungsweise diesen zu beschleunigen. Mit der Änderung erhalten sie nun zusätzlich zur Konsolidierungszuweisung oder Sonder- und Ergänzungszuweisung eine ergänzende Sonderzuweisung für investive Zwecke in Höhe von vier Prozent der Schlüsselzuweisungen des Haushaltsvorjahres - das gibt den Gemeinden und Städten Gestaltungsspielraum, um für ihre Bürgerinnen und Bürger investieren zu können", fügt Christian Pegel an.

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385/58812003
E-Mail: presse@im.mv-regierung.de
https://www.regierung-mv.de

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