POL-HRO: Kontrollen zu "Fahren.Ankommen.LEBEN!" mit den Schwerpunkten "Lichttechnische Einrichtungen" und "Kontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs"
Rostock (ots)
Heute, am 2. Oktober, starten in Mecklenburg-Vorpommern die themenorientierten Verkehrskontrollen mit den Schwerpunkten "Lichttechnische Einrichtungen" und "Kontrolle des Güter- und Linienverkehrs". Die Maßnahmen sind Teil der monatlichen Kampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN!". Die Kontrollen finden im gesamten Monat Oktober statt. Mit Beginn der dunklen Jahreszeit steht die Überprüfung von funktionierender Beleuchtung im Fokus der Kontrollen - frei nach dem Motto "Sehen und gesehen werden". Wer als Auto- oder LKW-Fahrer mit Licht fährt, wird zum Beispiel auch durch Fußgänger und Radfahrer besser erkannt. Zudem hilft eingeschaltetes Licht, um die Überholweite besser einzuschätzen. Kradfahrer müssen zu jeder Tageszeit mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren. Wer dagegen verstößt und erwischt wird zahlt zehn Euro. Zusätzlich sollten Kradfahrer für mehr Sicherheit Reflektoren und Warnwesten tragen. Eine Unfallursache, die auf mangelhafte oder fehlende Beleuchtung zurückzuführen ist, sowie Zahlen zu Unfällen aufgrund nicht eingeschalteten Lichtes gibt es nicht. Kraftfahrzeugführern, die trotz schlechter Sichtverhältnisse ohne Licht unterwegs sind, zahlen 20 Euro Strafe. Auch für die Fußgänger und Fahrradfahrer steigt mit der zunehmenden Dunkelheit im Herbst das Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken. Die richtige Bekleidung kann dem vorbeugen. Daher wird empfohlen eher hellere Kleidung zu tragen. Noch wirksamer sind reflektierende Materialien sowie zusätzliche Reflexbänder und "Blinkies". Während Autofahrer in der Dämmerung Fußgänger mit dunkler Kleidung erst ab ca. 25 Metern sehen, können sie die Fußgänger mit heller Kleidung ab einer Entfernung von rund 40 Metern, mit reflektierender Kleidung sogar bereits ab 150 Metern erkennen - getreu dem Motto "Sichtbarkeit bringt Sicherheit". Die Kontrollen des Linien- und Güterverkehrs - dem zweiten Schwerpunkt der Kampagne in diesem Monat - werden überwiegend durch die spezialisierten Autobahnverkehrspolizeireviere durchgeführt. Tödliche Unfälle, an denen LKW-Fahrer beteiligt waren, gab es landesweit bisher sieben im Jahr 2019. Im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg starben dabei ein 66-jähriger Rollatorfahrer im Januar und ein 26-jähriger Kradfahrer im Mai. Im Bereich des Polizeipräsidiums Rostock verunglückten im März gleich drei Verkehrsteilnehmer bei einem Verkehrsunfall mit einer Sattelzugkombination auf der BAB 24 tödlich.
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