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POL-NB: Stellungnahme zur Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg - Todesfall eines 6-jährigen Kindes in Torgelow

Neubrandenburg (ots)

Todesfall eines 6-jährigen Kindes in Torgelow

Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat nach Vorliegen neuer Ermittlungsergebnisse ihren Haftbefehlsantrag gegen den 27-jährigen Beschuldigten modifiziert und nunmehr beim zuständigen Amtsgericht den Erlass eines Haftbefehls wegen Mordes durch Unterlassen gestellt. Ihm wird vorgeworfen, den Tod des Kindes nach vorhergehenden Verletzungshandlungen erkannt und billigend in Kauf genommen sowie die erkennbar notwendigen Hilfemaßnahmen zur Vermeidung des Todes nicht ergriffen zu haben, um die eigenen Körperverletzungshandlungen zu verdecken. Einzelheiten zu den konkreten Ermittlungsergebnissen werden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt gegeben. Der Haftbefehl wurde am 17.01.2019 durch das Amtsgericht Pasewalk antragsgemäß erlassen. Die Fahndung nach dem weiterhin flüchtigen Beschuldigten dauert an.

Heuer

Oberstaatsanwältin

Pressesprecherin

Zusätzliche Stellungnahme des PP Neubrandenburg

Mit dem nun erteilten Haftbefehl gegen den 27-jährigen Beschuldigten wegen des Verdachts des Mordes durch Unterlassen sind der Polizei Möglichkeiten der strafprozessualen Fahndungsmittel gegeben worden, welche zuvor aus rechtlichen Gründen nicht ergriffen werden konnten.

Die Fahndung nach dem Beschuldigten läuft seit Montag, dem 14.01.19, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Dem 27-Jährigen war am Abend des Montages im Polizeihauptrevier Pasewalk durch Kriminalbeamte die vorläufige Festnahme verkündet worden. Für Folgemaßnahmen sollte er in den Gewahrsamsbereich geführt werden. Dabei nutzte er einen für ihn günstigen Moment im Flurbereich und flüchtete aus dem Revier. Kriminal- und Schutzbeamte eilten ihm hinterher, der Flüchtende konnte jedoch den Abstand vergrößern und in der Dunkelheit verlor sich schließlich der Sichtkontakt. Das hätte nicht passieren dürfen.

Seitdem erfolgten bereits umfangreiche Fahndungsmaßnahmen, auch mit Unterstützung anderer Dienststellen und Behörden. Wir hoffen, nun auch mit den neuen strafprozessualen Möglichkeiten den Haftbefehl schnell vollstrecken zu können.

Bisher wurde noch keine Öffentlichkeitsfahndung durch einen Richter angeordnet. In den sozialen Netzwerken werden jedoch ungepixelte Bilder des Beschuldigten veröffentlicht. Wir warnen vor Selbstjustiz und werden alles daran setzen, den Beschuldigten ergreifen zu können. Wenn Sie den 27-Jährigen sehen oder wissen, wo er sich aufhält, informieren Sie bitte die Polizei.

Rückfragen bitte an:

Nicole Buchfink
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Pressestelle
Telefon: 0395/5582-2040
E-Mail: pressestelle-pp.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

Auf Twitter: @Polizei_PP_NB

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