Polizeipräsidium Neubrandenburg
POL-NB: Nachmeldung - Verdächtiger nach mutmaßlichem Missbrauch eines Kindes auf Rügen festgenommen
Rügen (ots)
Wie heute Mittag in einer Pressemitteilung berichtet, wurde in den Morgenstunden ein 39 Jahre alter Deutscher auf Rügen verhaftet wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs einer Elfjährigen.
Soeben hat der Haftrichter vom zuständigen Amtsgericht Stralsund entschieden, dass der Tatverdächtige in Untersuchungshaft kommt. Die Ermittlungen werden wegen des dringenden Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes weitergeführt.
Hier die Erstmeldung von heute Mittag:
Heute in den frühen Morgenstunden haben Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Anklam einen Mann nach dem mutmaßlichen Missbrauch eines Kindes auf der Insel Rügen festgenommen. Der 39 Jahre alte Deutsche steht in dringendem Verdacht, ein elf Jahre altes deutsches Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Der Tatverdächtige stammt aus dem näheren Umfeld des Opfers. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass das Kind mehrfach über einen längeren Zeitraum von dem Mann missbraucht wurde.
Bereits im September vergangenen Jahres haben die Kripo-Beamten die Räumlichkeiten des Tatverdächtigen durchsucht. Damals bestand - nach einem entsprechenden Hinweis des Bundeskriminalamtes - der Verdacht, dass der heute 39-Jährige kinderpornografisches Material besitzt. Auf den aktuellen Verdacht stießen die Ermittler durch das im September sichergestellte Material. Durch die Staatsanwaltschaft Stralsund wurde damals ein Gutachter in Bremen mit der Auswertung der sichergestellten Speichermedien beauftragt. Zum Zeitpunkt der Durchsuchung gab es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Tatverdächtige selbst kinderpornografisches Material herstelle und ein Kind sexuell missbrauche.
Das Mädchen wird heute mit ihren Angehörigen von der Polizei vernommen. Ebenso wird das Jugendamt des Landkreises Vorpommern-Rügen über den Sachverhalt informiert.
Die Staatsanwaltschaft Stralsund stellt beim zuständigen Amtsgericht Stralsund einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den Tatverdächtigen. Anschließend wird er dem Haftrichter vorgeführt, der über eine mögliche Untersuchungshaft entscheiden wird.
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