Polizeipräsidium Neubrandenburg
POL-NB: Verdacht des versuchten Totschlags in Stralsund - vorläufige Festnahme des Tatverdächtigen
Stralsund (ots)
Am gestrigen Vormittag gab es einen Polizei- und Rettungseinsatz in der Stralsunder Kniepervorstadt.
Nach bisherigen Erkenntnissen hat es in einer Wohnung im Knierperdamm ein Trinkgelage von drei deutschen Männern gegeben. Im Zuge dessen sei ein zunächst verbaler Streit eskaliert und ein 36-jähriger Tatverdächtiger habe einen 62-jährigen Geschädigten auch unter Zuhilfenahme eines Messers attackiert. Der 56-jährige Wohnungsinhaber rief daraufhin die Polizei über den Notruf. Der Hinweisgeber war jedoch aufgrund seiner erheblichen Alkoholisierung schwer zu verstehen. Unzusammenhängend berichtete er von einer Person mit einem Messer, dann brach der Kontakt ab.
Sofort wurden Funkstreifenwagen des Polizeihauptreviers Stralsund zum Einsatzort entsandt. In der Wohnung stellten die Beamten einen offensichtlich verletzten Mann fest. Bis zum Eintreffen der informierten Rettungskräfte führten die Polizisten die Erstversorgung des Verletzten durch und stoppten eine stark blutende Wunde am Hals mit Handtüchern. Der Verletzte wurde in das Krankenhaus verbracht. Die Verletzungen wurden in ihrer Gesamtheit als lebensgefährlich eingeschätzt. Der 62-Jährige ist bisher nicht vernehmungsfähig.
Der 36-jährige Tatverdächtige wurde durch die Beamten bei ihrem Eintreffen im Hausflur des Mehrfamilienhauses festgestellt. Er wurde vorläufig festgenommen. Der polizeibekannte Beschuldigte hatte einen Atemalkoholwert von über 3 Promille. Bei einer späteren Blutprobenentnahme im Krankenhaus leistete er erheblichen Widerstand und verletzte einen Polizeibeamten leicht. Nach Vorstellung bei einem Arzt wurde er zunächst in die Psychiatrie verbracht, wo er bis zur Entscheidung des Gerichtes verbleibt und durch Beamte bewacht wird. Die Staatsanwaltschaft Stralsund hat Haftantrag gestellt.
Die Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Anklam haben die Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags aufgenommen. Auch der Hinweisgeber konnte aufgrund seiner Alkoholisierung noch nicht vernommen werden.
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