Polizeipräsidium Neubrandenburg
POL-NB: Gestohlenen Ford gestoppt - Fahrer festgenommen
Löcknitz/Friedland (ots)
Polizisten des Autobahn- und Verkehrspolizeirevieres Altentreptow haben am vergangenen Donnerstagmorgen einen 36-jährigen Polen, der mit einem gestohlenen Auto auf der BAB 20 unterwegs war, vorläufig festgenommen. Auch sein 32 Jahre alter Komplize, welcher mit einem Pilotfahrzug voraus fuhr, wurde kurz vor der polnischen Grenze von Beamten der Gemeinsamen Diensteinheit (Kooperation der Bundespolizeiinspektion Pasewalk, der Polizeiinspektion Anklam und des Hauptzollamtes Stralsund) kontrolliert und vorläufig festgenommen.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollen die beiden Männer bereits im Vorfeld mehrmals in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sein, um gezielt Fahrzeuge der Marke Ford zu entwenden. Vor diesem Hintergrund sollen die beiden Männer auch am Mittwoch in die Bundesrepublik eingereist sein und in der Nacht vom 08. zum 09.03.2023 einen Ford Edge vom Gelände eines Autohändlers in Bad Segeberg (Schleswig-Holstein) sowie von einem weiteren Fahrzeug die Kennzeichentafeln entwendet haben, um dieses nach Polen zu verbringen.
Der Plan ging allerdings nicht ganz auf, denn einem Beamten der Bundespolizei fiel der in Richtung Stettin fahrende Ford Edge auf, weil er Kennzeichen trug, die nicht zu ihm gehörten. Der Polizist informierten die Kollegen des Autobahn- und Verkehrspolizeirevieres Altentreptow, welche den 36-jährigen Polen in der Anschlussstelle Friedland kontrollieren und vorläufig festnahmen.
Der Fahrer des Pilotfahrzeuges wurde schließlich in Löcknitz festgestellt, kontrolliert und ebenfalls vorläufig festgenommen. Neben des besonders schweren Fall des Diebstahls und des schweren Bandendiebstahls wird er sich auch für Trunkenheit in Verkehr verantworten müssen. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 0,75 Promille.
Die beiden Männer wurden am Freitagmittag, auf Antrag der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Stralsund, dem zuständigen Haftrichter in Neubrandenburg vorgeführt. Sie befinden sich gegenwärtig in Untersuchungshaft. Im Falle einer Verurteilung müssen die Täter mit einer langjährigen Haftstrafe rechnen.
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