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POL-NB: allein 67.000 Euro Schaden durch nur vier Betrugsstraftaten

PP Neubrandenburg (ots)

Ältere Bürgerinnen und Bürger werden immer häufiger Opfer von Betrugshandlungen am Telefon. Das Vorgehen der Täter ist dabei außerordentlich facettenreich und reicht von Einforderungen von Gebühren für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen, über Schockanrufe, Enkeltrick, falsche Polizisten bis hin zu falschen Gewinnversprechen.

So wurde seit Monaten einem Ehepaar aus Anklam die Auszahlung eines hohen Gewinns versprochen. Doch die versprochene Gewinnsumme in Höhe von 83.000 Euro wird es nie geben, denn Betrüger waren am Werk. Letztlich hat das Paar rund 8.400 Euro durch die Weitergabe von Codes von Google Play Karten verloren. Weil sie über keine weiteren finanziellen Mittel für den Kauf weiterer Google Play Karten verfügten, fragen sie ihren Sohn nach Geld. Der erkannte sofort den Betrug und erstattete am Dienstag, dem 04.04.2023 Strafanzeige.

Auch in Neubrandenburg ergaunerten Betrüger ca. 4.100 Euro. Hier erhielt eine 65-Jährige Frau bereits im März eine WhatsApp, in welcher sinngemäß stand: "Ich habe einen Wasserschaden mit meinem Handy und benutzte jetzt mein altes Handy. Hast du kurz einen Moment und kannst du mir helfen?" Die Frau dachte, dass die Nachricht von ihrer Tochter stammt, welche in Mittelamerika lebt. Auf Nachfrage, was sie tun könne, wurde sie gebeten, Geld zu überweisen - die App funktioniere schließlich nicht mehr. Dies tat die Geschädigte und überwies mehrere tausend Euro. Der Betrug fiel am Dienstag auf, als sie mit ihrer Tochter telefonierte.

Das Betrüger facettenreich agieren, zeigt auch dieser Fall vom Darß/Fischland. Hier erhielt eine 70-jährige Frau im November 2022 von einem Mitarbeiter der van Tilburg Consultancy einen Anruf und ein lukratives Angebot über eine Festgeldanlage. Sie überwies 30.000 Euro. Die Zinsen sollten quartalsweise ausgezahlt werden, weshalb sie den Betrug erst jetzt, mit Ausbleiben der Zinszahlungen, auffiel. Doch damit nicht genug - im Januar erhielt die Frau ein weiteres lukratives Angebot. Diese Mal jedoch von der Pormouve AG. Sie überwies 25.000 Euro, doch auch hier blieben die versprochenen Zinszahlungen aus. Sie erstattete ebenfalls am 04.04.2023 Strafanzeige.

So schützen Sie sich vor Betrug:

1. Gewinnversprechungen:

   - Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie 
     teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
   - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn 
     einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen 
     gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige 
     Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 
     0137...).
   - Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
   - Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine 
     Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, 
     Kreditkartennummern oder Ähnliches.
   - Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der
     Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt 
     und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine 
     Antworten.
   - Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
   - Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen 
     Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung 
     anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. 
     Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen 
     sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
   - Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge 
     und Ihre Telefonrechnung.
   - Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder 
     Sparkasse rückgängig machen.
   - Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist 
     problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an 
     Ihren Bankberater.
   - Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche 
     Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die 
     Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags 
     einzuziehen.
   - Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, 
     sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann
     nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
   - Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des 
     Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im 
     Zweifel Anzeige bei der Polizei.

2. Messenger Betrug:

   - Wenn Sie von Personen, die Sie kennen, über eine unbekannte 
     Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht 
     automatisch ab.
   - Überprüfen Sie Ihren Kontakt: Fragen Sie bei der Ihnen bekannten
     Person unter der alten Nummer nach, ob die Nachricht wirklich 
     von ihr kommt.
   - Wenn Sie per WhatsApp oder andere Messenger um Geldüberweisungen
     gebeten werden, seien Sie immer misstrauisch. Nachfragen schützt
     vor Betrug.
   - Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen Ihres verwendeten 
     Nachrichtendienstes.

3. Kredit- und Anlagebetrug

   - Nehmen Sie sich Zeit. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen 
     und zum Vertragsabschluss drängen.
   - Lesen Sie die AGBs des Anbieters genau durch und fragen Sie bei 
     Unklarheiten gezielt nach.
   - Fragen Sie nach der Absicherung Ihrer Investition. Bestimmte 
     Produkte (z.B. Inhaberschuldverschreibungen) sind beispielsweise
     nicht über einen so genannten Einlagensicherungsfonds 
     abgesichert - das heißt, bei einer Insolvenz des ausgebenden 
     Unternehmens sind diese Gelder verloren.
   - Holen Sie Vergleichsangebote anderer Anbieter ein.
   - Nutzen Sie den Service von Verbraucherzentralen und 
     spezialisierten Anwälten (z.B. Fachanwälte für 
     Kapitalmarktrecht) und lassen Sie die Ihnen vorliegenden 
     Angebote prüfen.
   - Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden. Der 
     Aussicht auf einen hohen Gewinn (Rendite) steht immer ein hohes 
     Risiko, bis hin zum Totalverlust, gegenüber.
   - Produkt-Zertifizierungen (z.B. TÜV- oder andere "Siegel") sind 
     vor allem Werbemittel und bieten weder Gewähr für die Seriosität
     des Anbieters noch für risikolose Kapitalanlagen.
   - Achten Sie auf den Firmensitz. Unseriöse Anbieter von 
     Anlageprodukten wählen ihren Geschäftssitz gerne im Ausland, vor
     allem in den bekannten Steueroasen in Übersee.
   - Achten Sie auf die Gesellschaftsform. Beispielsweise unterliegt 
     eine als "Limited" (Ltd.) geführte Gesellschaft mangels 
     Stammkapital keinerlei Haftungsverpflichtung.

Sollten auch Sie Opfer eines Betruges geworden sein, dann erstatten Sie online unter www.polizei.mvnet.de oder in jeder Polizeidienststelle Strafanzeige!

Rückfragen bitte an:

Für Medienvertreter:
Antje Schulz
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Telefon: 0395/5582-2040
E-Mail: pressestelle-pp.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de

Für Hinweise und Fragen aus der Bevölkerung:
Bitte an die im Text angegebene Dienststelle bzw. die Internetwache
oder jedes andere Polizeirevier wenden!
http://www.polizei.mvnet.de
Auf Twitter: @Polizei_PP_NB

Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende:
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst
Telefon: 0395 5582 2223
E-Mail: elst-pp.neubrandenburg@polmv.de

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