Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
LWSPA M-V: Gefährdung des Straßenverkehrs - Jugendlicher Fahrzeugführer versucht, sich den polizeilichen Maßnahmen durch Flucht zu entziehen
Waren (Müritz) (ots)
In den späten Abendstunden am Samstag den 01.12.2018 war die Wasserschutzpolizeiinspektion Waren im Bereich Bundesstraße 198 von Dambeck in Richtung Leizen mit einem geländegängigen zivilen Dienstfahrzeug im Einsatz.
Gegen 23:00 Uhr fiel den kontrollierenden Beamten auf Höhe Industriegebiet Leizen ein seitlich geparkter weinroter VW Polo mit eingeschaltetem Standlicht ohne amtliche Kfz-Kennzeichnung auf. Die Beamten entschlossen sich, das Fahrzeug und die drei männlichen Insassen zu kontrollieren und gaben sich eindeutig mittels beleuchteter Anhaltekelle als Polizei zu erkennen.
In diesem Augenblick gab der betroffene Fahrzeugführer Gas und versuchte augenscheinlich, sich der polizeilichen Kontrolle zu entziehen. Eine fast 20-minütige Verfolgungsfahrt mit zuweilen hohen Geschwindigkeiten über teils unwegsames Gelände von Leizen über Woldzegarten bis Röbel war die Folge. Der betroffene Fahrzeugführer missachtete während dieser Fahrt mehrere weitere Verkehrsvorschriften, ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen.
Die eingesetzten Beamten konnten unter Berücksichtigung des umliegenden Verkehrs den Abstand zum Fluchtfahrzeug vorerst nur halten. Somit war die Koordinierung weiterer Kräfte erforderlich.
Die gute Zusammenarbeit der Wasserschutzpolizeiinspektion Waren mit dem Polizeirevier Röbel führte letztlich dazu, dass der betroffene Fahrzeugführer am Ortseingang Röbel aus Richtung Minzow kommend gestoppt werden konnte.
Die eingesetzten Beamten staunten nicht schlecht, denn es handelte sich um drei Jugendliche im Alter von 17, 16 und 14 Jahren. Der 17-jährige Fahrzeugführer war lediglich im Besitz einer Prüfungsbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17 Jahre, wobei stets eine Begleitperson im Alter von mindestens 30 Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist. Ferner war das Fahrzeug nach ersten Erkenntnissen nicht pflichtversichert und es fehlte wie bereits erwähnt die amtliche Kennzeichnung.
Durch Beamte der Wasserschutzpolizeiinspektion Waren wurde eine Strafanzeige aufgenommen. Die Jugendlichen wurden später in die Obhut der Eltern entlassen.
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