POL-LWL: Mehrere Einsätze wegen ruhestörenden Lärms
Ludwigslust-Parchim (ots)
Wegen ruhestörenden Lärms wurde die Polizei in der Nacht zum Sonntag zu mehreren Einsätzen im Landkreis Ludwigslust-Parchim gerufen. Partylärm, überlaute Musik aus Wohnungen und lautes Gegröle auf Straßen waren die Hauptgründe für die Einsätze unter anderem in Slate, Parchim und Rubow.
Häufig waren Privatfeiern im Freien der Grund für das Einschreiten der Polizei. Zudem sorgten auch laut grölende Personen auf Straßen und Plätzen oder das überlaute Abspielen von Musik in Wohnungen für Unmut bei den Betroffenen.
Nahe Slate stellte die Polizei nach einem Hinweis am späten Samstagabend eine Techno- Party im Freien fest, an der etwa 10 Personen teilgenommen hatten. Die Feiernden hatten ein Zelt errichtet und laute Musik aus einer Anlage abgespielt. Die Betreffenden wurden belehrt und die Musik musste abgestellt werden. In Parchim hatte die Polizei am frühen Samstagmorgen eine Party in der Blutstraße beendet. Rund 25 Personen hatten sich versammelt und dabei laute Musik abgespielt, gegrölt und teilweise auch Böller gezündet. Beim Eintreffen der Polizei verschwanden einige Teilnehmer. Nach ausgesprochenen Platzverweisen kam ein Teil der Feiernden den Aufforderungen der Polizei zum Verlassen der Örtlichkeit jedoch nicht nach, sodass die Polizei die Teilnehmer abdrängen musste und so den betreffenden Bereich in der Blutstraße räumte. Ebenfalls am frühen Samstagmorgen hatte die Polizei in Rubow für Ruhe in einer Gartenanlage sorgen müssen. Dort hatten mehrere Personen lautstark gefeiert. Bereits am späten Freitagabend waren 7 Jugendliche an einem Badestrand in Brüel durch lautes Gegröle und Musik aufgefallen. Die Polizei kam zum Einsatz und sorgte auch hier für Ruhe.
In Zusammenhang mit diesen Vorfällen und zur Vermeidung von Konflikten rät die Polizei zur besonderen Rücksicht. Insbesondere Musikanlagen sollten nachts auf einen möglichst niedrigen Lautstärkepegel eingestellt werden. Bei Feierlichkeiten, insbesondere im Freien, sollten Gastgeber zur Nachtzeit unbedingt auf ein geringes Geräuschniveau achten und diesbezüglich auch Einfluss auf ihre Gäste nehmen. Vom Lärm Betroffene sollten vor einem Anruf bei der Polizei zunächst versuchen, ein klärendes Gespräch mit dem Verursacher zu führen.
Unbelehrbare Lärmverursacher müssen bei wiederholten Zuwiderhandlungen mit der Beschlagnahme der betreffenden Musikanlage rechnen. Darüber hinaus können Ordnungsbehörden ruhestörenden Lärm als Ordnungswidrigkeit verfolgen und gegen die Verursacher Geldbußen von bis zu 5.000 Euro verhängen. In diesem Zusammenhang sei auch an die derzeit geltenden Corona- Bestimmungen hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen erinnert.
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