POL-LWL: Polizei warnt vor dubiosen Dienstleistern an der Haustür
Ludwigslust-Parchim (ots)
Angesichts mehrerer Vorfälle im Landkreis Ludwigslust-Parchim warnt die Polizei vor dubiosen Dienstleistern an der Haustür. Unter anderem hatte sich am Montagnachmittag ein angeblicher Mitarbeiter eines Telefonanbieters Zutritt zur Wohnung eines Rentnerehepaares verschafft, um den Telefonanschluss überprüfen zu wollen. Der unbekannte Mann schaute sich anschließend in der Wohnung um, ohne jedoch den Telefonanschluss begutachtet zu haben. Die Eheleute ließen den Unbekannten nicht aus den Augen, worauf dieser wenig später unverrichteter Dinge die Wohnung verließ. Fast zeitgleich klingelte ein Mann an einer anderen Wohnungstür in Hagenow, um angeblich den Stromzähler zu kontrollieren. Er begab sich zunächst in den Keller und dann in das Wohnzimmer und notierte sich anschließend die Kontonummer der Wohnungsinhaberin. Ein dritter dubioser Fall wurde der Polizei in Ludwigslust gemeldet. Ein unbekannter Mann hatte im Namen einer renommierten Telefongesellschaft versucht, einen Telefonvertrag an der Haustür abzuschließen. Dem Hausbewohner kamen Zweifel auf, sodass es nicht zum Vertragsabschluss kam.
Im Zusammenhang mit diesen Vorfällen, bei denen ein krimineller Hintergrund in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden kann, rät die Polizei: Fremden sollte niemals Zutritt zur eigenen Wohnung gewährt werden! Insbesondere dann, wenn unangekündigt Handwerker oder Dienstleister an der Tür klingeln und den Zutritt zur Wohnung verlangen. Eine genaue Prüfung des Anliegens und eine hinreichende Legitimation ist in jedem Fall erforderlich. Beispielsweise kann ein Rückruf beim Vermieter oder den Anbietern von Strom, Telefon, Gas oder Wasser bzw. bei den durch die Dienstleister beauftragten Firmen schnell für Klarheit in solchen Angelegenheiten sorgen.
Bei Vertragsabschlüssen an der Haustür sollten Verträge und das so genannte Kleingedruckte vor der Unterschriftsleistung ganz genau und ohne Zeitdruck gelesen werden. Man sollte stets darauf achten, dass Nebenabsprachen und Zusicherungen im schriftlichen Vertrag festgehalten werden. Bei Vertragsabschluss: Immer eine Kopie des vollständig ausgefüllten Vertrages aushändigen lassen. Im Schadensfall: Betroffene sollten nicht zögern und Anzeige bei der Polizei erstatten.
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